Kannibalismus-Prozess: «Essen wollte ich ihn»
Meiwes steht zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft aufgehoben hatte.
Meiwes beschrieb, wie sich die beiden Männer im Internet kennen lernten, wo er Suchanzeigen für «Schlachtopfer» aufgegeben hatte. In der intensiven Internet- Kommunikation habe ihn B. immer wieder gedrängt, die geplante Tat auch wirklich umzusetzen. So habe er geschrieben: «Ich hoffe, Du meinst es wirklich ernst, weil ich es wirklich will», oder: «Ich hoffe bloß, dass Du nicht schlapp machst und mich um die Ecke bringst».
Der Angeklagte sagte, B. habe auch gewollt, dass er nach der Entmannung keinen Arzt rufen sollte, «weil er nicht in die Klapse wollte». Er hatte mehrmals erklärt, Meiwes solle ihn, sobald er bewusstlos sei, «abstechen». Der Angeklagte sagte, «der Moment des ersten Stiches ist mir trotzdem unendlich schwer gefallen». Vor dem tödlichen Stich in den Hals habe er Gott um Vergebung für sich und sein Opfer gebeten, sagte Meiwes. Er sei davon ausgegangen, dass Bernd B. bereits verblutet war, als er ihm in den Hals stach. (nz)

