«Vorzensurbedingungen» beim Oktoberfest: 

netzeitung.deDer Busenblankzieher ist in Gefahr!

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Gehört zum Oktoberfest: Bierkrug und Busen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Gehört zum Oktoberfest: Bierkrug und Busen
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Beim großen Münchner Maß-Gelage wagen Wies'n-Wirte einen Angriff auf die Pressefreiheit. Das beklagt der Journalistenverband. Die realitätsnahe Nacktbildberichterstattung solle eingeschränkt werden. Skandal!

Es gibt den gewöhnlichen Busenblitzer und den Bierbusenblitzer, oder besser: den Bierbusenblankzieher. Der herkömmliche Busenblitzer ist meist Stars vorbehalten, die aus einer Limousine steigen oder einen roten Teppich betreten, es hält sich dafür auch das Wort «Nipplegate» - in Anlehnung an Janet Jacksons versehentlich etwas zu freizügigen Fernsehauftritt vor einigen Jahren. Der Bierbusenblankzieher dagegen ist der Busenblitzer der kleinen Leute. Er ist weiblichen Verwaltungsfachangestellten, Bürokauffrauen oder australischen Backpackerinnen vorbehalten, die es auf dem Münchner Oktoberfest einmal so richtig krachen lassen.

Beim Schunkeln mit dem Vizeabteilungsleiter kommen sie plötzlich auf verrückte Ideen. In der Regel sind in einem Oktoberfestzelt auch genügend Fotografen und Fernsehteams unterwegs, die ihrer Informationspflicht nachkommen und diese außergewöhnlichen Momente sorgfältig festhalten. Zu den Standards des Internetjournalismus zählt es mittlerweile, dass man eine ordentliche Oktoberfest-Bildergalerie mit einem Bierbusenblankzieherfoto beginnt, um später auf die Dekolletees der Bedienungen oder auf das der SPD-Politikfachangestellten Andrea Nahles umzuschwenken, die ja beispielsweise im vergangenen Jahr da war.

Jetzt aber ist der Bierbusenblankzieher in Gefahr. Er soll wegzensiert werden. Entsprechend alarmistisch ist die Stimmung beim Bayerischen Journalistenverband (BJV). Die Pressestelle des Hofbräuhauses und Hofbräuzeltes lasse sich bei der Akkreditierung per Unterschrift zusichern, dass weder Betrunkene noch nackte Busen abgelichtet würden, moniert der Vorsitzende Wolfgang Stöckel. Meist würden Fotografen im Zelt von Sicherheitskräften oder von einem Mitarbeiter der Presseabteilung begleitet. Auch andere Zeltbetreiber versuchten zunehmend, in diese Richtung Einfluss zu nehmen. Der BJV spricht gar von «Vorzensurbedingungen».

Das Klickvieh ist in Gefahr...
Das ist das eine. Und natürlich darf das unter keinen Umständen nicht hingenommen werden, dass die Bierzeltbetreiber einen auf heile Welt machen wollen, wie der BJV beklagt, ohne die Abgründe zu zeigen, wenn erst mal «Ograpscht is'» (taz). Was der BJV ganz zu erwähnen vergisst: In einem ohnehin wirtschaftlich schon äußerst schwierigen Internet-Umfeld stehen damit auch etliche Klicks von Nachrichtenportalen auf dem Spiel, die seit Jahren versuchen, ein möglichst besonders realistisches und nicht allzu heiles Wies'n-Bild zu knipsen. Massive Rückgänge bei den Abrufzahlen sind zu befürchten. Wer will denn eine Fotostrecke ohne Bierbusenblankzieher sehen?

Die Angegriffenen reagieren beinah bierselig gelassen. Der Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl wies die Vorwürfe zurück. Es gehe darum, volltrunkene Menschen zu schützen, die ihre Persönlichkeitsrechte nicht mehr selbst wahrnehmen könnten. Sich öffentlich zu entblößen sei verboten. «Sie dürfen sich auch nicht auf der Straße ausziehen – das ist sittenwidrig.» Der Wirt habe das Hausrecht und müsse auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen achten. «Das Hausrecht sieht auch vor, der Presse das Fotografieren aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, der Sittlichkeit oder des Jugendschutzes zu verbieten», sagte Hempl.

Was heißt schon angemessen?
In dem seit längerem verwendeten Akkreditierungsformular heißt es, bei Foto- und Dreharbeiten im Hofbräu-Festzelt seien die Persönlichkeitsrechte der Gäste zu wahren. «Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, sind grundsätzlich nicht gestattet.» Und: «Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Kleidung sind verboten.» Das geschulte Juristenauge sieht in seiner promillefreien Klarheit sofort: Da ist einiger Raum für nüchterne Interpretationen. Was heißt schon unangemessen? Wäre es nicht auch irgendwie unangemessen, wenn eine Frau ohne Dirndl mit üppigem Ausschnitt auf der Wies'n aufkreuzt. Ist damit nicht eine gewisse Unvollständigkeit verbunden?

BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker sagt, es gehe bei alledem darum, eine Berichterstattung über Auswüchse des Oktoberfestes zu unterbinden. Das Recht auf uneingeschränkte Berichterstattung werde auf dem Altar des Kommerzes geopfert, warnte der BJV weiter. Glücklicherweise, bleibt da nur hinzuzufügen, hat so eine vollständig angemessene Busenblankzieherberichterstattung mit Kommerz rein gar nichts zu tun. Da geht es allein um die Pressefreiheit – die selbstverständlich auch obenrum gelten muss. Überhaupt gar keine Frage. (nz/dpa)