03.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Tequila-Kneipenwirt erhält hohe Haftstrafe
Das Berliner Landgericht hat einen Wirt wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Für jeden Tequila, den er beim Wettsaufen einem 16-Jährigen einschenkte, gab es fast einen Monat Gefängnis.
Wegen eines tödlichen Wetttrinkens mit einem Schüler hat das Berliner Landgericht einen Kneipenwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 28-jährigen Aytac G. am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Bei dem ungleichen Duell im Februar 2007 hatte der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich zunächst Wasser einschenken ließ. Der Schüler fiel mit 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Koma und starb vier Wochen später. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen ausgelöst.
Das Gericht verurteilte den Wirt auch wegen vorsätzlichen Ausschanks an Minderjährige. Der Wirt habe ohne große Bedenken Hochprozentiges an sehr junge Gäste ausgeschenkt, hieß es. Zwei junge Leute, die eine Strichliste geführt und den Schnaps serviert hatten, wurden bereits zu jeweils zehn Monaten Sozialtraining verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe für den Wirt gefordert, die Verteidigung eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch.
Verteidigung: Jugendlicher war trinkerfahrenStaatsanwalt Albers hatte dem Wirt in seinem Plädoyer vorgeworfen, aus Gewinnsucht wiederholt harten Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Günstige Preise seien dabei sein Erfolgsmodell gewesen. Zudem hielt er ihm vor, er habe nach dem Todesfall versucht, die Tat durch Absprachen mit anderen Zeugen zu vertuschen.
Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen zu bedenken, dass Lukas die Wette nüchtern verabredet hatte, trinkerfahren war und um die möglichen Folgen für seine Gesundheit wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner der Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.
Die Vertreterin der Nebenklage und Anwältin der Mutter des Todesopfers, Adelaide Stronk, hatte berichtet, dass Lukas' Mutter seinen Tod bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringender Wunsch, dass die Tat in der Gesellschaft und auch bei den staatlichen Behörden Problembewusstsein wecke.
«Es tut mir sehr, sehr, sehr leid»Unmittelbar vor dem Urteil entschuldigte sich der Angeklagte und sprach der Mutter des verstorbenen Jungen sein Beileid aus: «Es tut mir sehr, sehr, sehr leid», sagte er. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Schon in dem Verfahren hatte sich der Wirt zu seiner moralischen Schuld bekannt und den Tod des Jugendlichen bedauert. Sein Lokal wurde inzwischen geschlossen. Die Mutter des Schülers, der öfter Alkohol trank, hatte von dem Wetttrinken nichts geahnt.
Allein in Berlin hat die Polizei in diesem Jahr bis Ende Mai rund 920 betrunkene Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) forderte, die Gesetze zum Jugendschutz besser umzusetzen. Es sei aber vertretbar, dass Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren zugelassen sind, sagte Bätzing im Bayerischen Rundfunk. (dpa/AP)