Justiz-Entscheidung rechtskräftig: 

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Justiz-Entscheidung rechtskräftig 

Lupe Bewährungsstrafe für 1000-fachen Telefonterror

3481 Telefonanrufe mussten Einwohner der Taunus-Gemeinde Rettert über sich ergehen lassen. Der Anrufer schimpfte, machte Geräusche oder schwieg einfach. Dafür wurde er nun verurteilt.

Ein 35-jähriger Mann, der die Taunus-Gemeinde Rettert mit tausenden Anrufen gequält hat, ist rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Koblenz verwarf in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung die Revisionsanträge des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Koblenz hatte den Mann vor einem Jahr wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt.

Der aus dem Raum Leipzig stammende Mann hatte die Einwohner von Rettert insgesamt 3481 mal angerufen. Nach einem Bericht des SWR hatte der Mann ursprünglich nur eine Bekannte erreichen wollen, die nach Rettert gezogen war. Durch Anrufe bei anderen Dorfbewohnern wollte er die Nummer der Frau in Erfahrung bringen. Schließlich terrorisierte er rund 40 Familien über ein Jahr hinweg. Insbesondere betroffen waren zwei Ehepaare.

3481 Telefonanrufe
Zu Lasten des Angeklagten fiel ins Gewicht, dass er die Bewohner der Taunus-Gemeinde über einen langen Zeitraum und auch zu Nachtzeiten derart terrorisierte, dass einige Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Da eines der beiden Ehepaare mit dem 35-Jährigen einen Vergleich geschlossen hatte, legte das Gericht in seinem Urteil 2317 Telefonanrufe zugrunde, die die Richter als Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz ahndeten.

Der Mann hatte bei seinen Anrufen oft einfach geschwiegen, aber auch Geräusche gemacht und geschimpft. Ein Psychiater hatte bei ihm eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, die jedoch seine Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht beeinträchtige. Zu den vom Gericht festgelegten Bewährungsauflagen gehört, dass er eine Therapie fortsetzen muss, bis der Psychologe den Abschluss bescheinigt. (AP)