Es geht um 1,7 Millionen Euro: 

netzeitung.deDrei Männer streiten sich um Lottogewinn

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Lottokugeln (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Lottokugeln
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Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, und auch Kollegen sollten sich nicht finanziell aneinander binden. Diese Lehre zumindest könnten drei Niedersachsen ziehen, die alle Anspruch auf einen Lottogewinn erheben.

Drei Arbeitskollegen haben sich wegen eines Lottogewinns kräftig verkracht. Eigentlich bilden sie eine Tippgemeinschaft. Doch nun muss vor Gericht verhandelt werden, ob diese Gemeinschaft auch für den Gewinn von rund 1,7 Millionen Euro gilt.

Ein Vergleich vor dem Landgericht Hildesheim deswegen ist am Donnerstag gescheitert. Die drei Arbeitskollegen konnten sich nicht einigen. Zwei von ihnen sehen sich als alleinige Gewinner der Summe. Der dritte fühlte sich ausgebootet und hatte Strafanzeige wegen Vorenthaltens seines Anteils erstattet.

Der geteilte Gewinn wurde von den Konten der beiden Kollegen gepfändet und die beiden Männer wegen Betrugs angeklagt. Mit einer Gegenklage wollen sie nun ihren Gewinn zurückbekommen. Sie behaupten, der dritte sei bei dem Spiel im Sommer 2008 nicht dabei gewesen.

«Man muss eben nachgeben»
Der eigentliche Strafprozess wegen Betruges hat bislang noch nicht begonnen, ein Termin steht noch nicht fest. Vor dem Landgericht wurde zunächst nur die Gegenklage der beiden Männer unter anderem wegen Schadenersatzes verhandelt. Zum Gütetermin am Donnerstag schlug der Richter vor, dass der dritte Spieler zumindest 395.000 Euro erhält.

Die beiden Arbeitskollegen hätten dann noch jeweils 670.000 Euro bekommen. «Das wäre ein Vergleich, der alle unzufrieden stellt. Aber man muss eben nachgeben», sagte der Richter zu dem Vergleichsangebot, das die beiden Männer ablehnten. Der dritte im Bunde wäre auf den Vergleich eingegangen.

«Ein spontanes Spiel»
Während der ersten Anhörung stellte sich heraus, dass der vermeintlich Betrogene bereits seit vielen Jahren Mitglied einer Kollegen-Tipprunde ist. Der Schein, der die Millionen brachte, sei allerdings zusätzlich gespielt worden und habe nichts mit der Tipprunde zu tun gehabt, sagten die beiden beteiligten Männer. Sie hatten sich am «Superding» von Lotto beteiligt und 50 Quicktipps für 62,50 Euro abgegeben. Die Behauptung des Dritten, er habe ihnen 21 Euro für das Mitspielen gegeben, wiesen die beiden Männer zurück. «Das Superding 2008 war ein spontanes Spiel von uns», sagte einer der Spieler.

Der Richter zweifelte an dieser Aussage: «Es sprechen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Dritte dabei gewesen ist.» Er sagte allerdings nicht, welche. Bis zum 24. Juli haben die Anwälte der drei Männer nach dem gescheiterten Vergleich nun Zeit, zu den unterschiedlichen Aussagen vom Donnerstag Stellung zu nehmen. Dann werde der Richter verkünden, wie es mit dem Prozess weiter gehe. Er könne sich auch vorstellen, das Verfahren zunächst auszusetzen und die Entscheidung des noch nicht eröffneten Betrugsprozesses abzuwarten. (dpa/nz)