08.01.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Der Wirt trank fast nur Wasser, sein junger Gast 45 Tequila. Eine junge Frau, die dem 16-Jährigen einige der letztlich tödlichen Getränke servierte, entging nun einer Strafe.
Das zweite Strafverfahren um das tödliche Wetttrinken eines Schülers mit einem Kneipier in Berlin ist eingestellt worden. Grund ist das nach Auffassung des Gerichts geringe Mitverschulden der angeklagten Aushilfskellnerin. Die inzwischen 18 Jahre alte Frau hatte dem 16-jährigen Gymnasiasten einige Gläser serviert, während der Wirt bei dem betrügerischen Wettkampf weitgehend Wasser getrunken haben soll. Die Frau, die damals selbst noch zur Schule ging, muss einen großen Erste-Hilfe-Kurs ableisten, entschied das Berliner Landgericht am Donnerstag.
Verfahren gegen Wirt steht noch ausDer Gymnasiast hatte sich in den frühen Morgenstunden in dem inzwischen geschlossenen Lokal «Eye T» in Berlin-Charlottenburg mit 45 Tequila ins Koma getrunken. Der Junge starb fünf Wochen später. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Aushilfskellnerin war wegen Beihilfe zur Körperverletzung angeklagt. Die Einstellung begründete das Gericht mit Reue, dem sehr jungen Alter und ihrer untergeordneten Rolle. Sie leide sehr unter dem Tod des Jungen, den sie auch selber kannte, teilte eine Justizsprecherin mit. Der Verteidiger der jungen Frau kritisierte, dass der Wirt als Haupttäter rund zwei Jahre nach dem erschütternden Fall noch immer nicht vor Gericht gestellt wurde.
Der inzwischen 28-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Er wurde vor knapp einem Jahr wegen überlanger Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen. In einem ersten Prozess im vergangenen Februar wurden zwei weitere Beteiligte im Alter von 18 und 21 Jahren wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu jeweils zehn Monaten sozialem Training verurteilt worden. Der Ältere hatte Tequila ausgeschenkt, der andere hatte eine Strichliste über die getrunkene Menge geführt.(nz/dpa)