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Baby in der Kühltruhe: 

Haftstrafe für Jennifer R. wegen Totschlags

21. Nov 2008 16:53
Jennifer R. verbirgt ihr Gesicht in ihrem Schal
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Das Landgericht Rottweil hat die junge Frau verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes umgebracht haben soll. Sie behauptete, das Kind schon tot geboren zu haben. Die Richter glaubten ihr nicht.

Sie tötete ihr Kind, weil sie ihren Lebensgefährten nicht verlieren wollte: Eine 21-Jährige aus Horb am Neckar (Baden-Württemberg) ist am Freitag wegen Totschlags an ihrer neugeborenen Tochter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte im Mai heimlich ein kleines Mädchen zur Welt gebracht, den Säugling dann in eine Gefriertruhe gelegt und sterben lassen.

Nach Überzeugung des Richters hatte sie Angst, sonst ihren Verlobten zu verlieren – der wollte auf keinen Fall weitere Kinder. «Es tut mir so leid», sagte die junge Frau mit tränenerstickter Stimme in ihrem Schlusswort. Je länger sie im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Rottweil mit den Ereignissen am 6. Mai 2008 konfrontiert war, desto mehr verlor sie die Fassung.

Emotionale Abhägigkeit wegen liebloser Kindheit

Zu Beginn des Verfahrens hatte sie sich noch stärker verteidigt. Sie gab zwar zu, ihr Baby kurz nach der Geburt in die Gefriertruhe gelegt zu haben – aber sie habe nie vorgehabt, es umzubringen. Das Mädchen sei schon bei der Geburt tot gewesen, beteuerte die Angeklagte. «Sonst hätte ich anders gehandelt und irgendjemanden zur Hilfe gerufen.»

Die Richter nahmen ihr diese Schilderung nicht ab. Laut Obduktion lebte das Mädchen und erstickte erst in der Gefriertruhe. «Sie haben ganz bewusst niemanden zur Hilfe gerufen. Sie wollten das Kind nicht, und deshalb sollte es tot sein», sagte der Vorsitzende Richter Herbert Stahl.

Die 21-Jährige war als Kind zwischen Mutter, Vater, Stiefvater und schließlich Adoptiveltern hin- und hergeschoben worden. Mit 17 bekam sie ihr erstes Kind und gab es zur Adoption frei. Als sie vor zwei Jahren in einem Chatroom einen jungen Mann aus Horb kennenlernte, schien sich alles zum Guten zu wenden. 2007 verlobte sich die gebürtige Schweizerin mit dem Mann und zog zu ihm.

Bis heute sei die 21-Jährige von ihrem Verlobten emotional abhängig, sagte der Vorsitzende Richter. In der Kindheit sei ihr Bedürfnis nach Liebe und Nähe nicht gestillt worden, deshalb habe sie heute ein «ungemeines Anlehnungsbedürfnis».

Schwiegermutter fand die Babyleiche

Die Beziehung zwischen der Angeklagten und dem Mann aus Horb war nicht einfach. Die beiden lebten in einem einzigen Zimmer in der Wohnung seiner Eltern. Bekannte sagten aus, dass der 31-Jährige seine Verlobte immer wieder geschlagen habe. Mit teils brachialen Worten habe er ihr deutlich gemacht, dass er auf keinen Fall weitere Kinder wollte. Für ein Kind zahlt er bereits Unterhalt, bei mindestens einem weiteren wird seine Vaterschaft geprüft.

Die Angst, ihren Lebensgefährten zu verlieren, habe die 21-Jährige schließlich zu dem Totschlag bewegt, hieß es zur Urteilsbegründung. «Sie dachten: Jetzt ein Kind, das würde alles zerstören», sagte Stahl. Der Verlobte, der den Prozess im Publikum verfolgte, hörte diese Argumente regungslos an.

Das Gericht verurteilte die 21-Jährige nach Jugendstrafrecht. Zwar wirke die Frau erwachsen, sie sei aber zugleich von ungestillten kindlichen Sehnsüchten erfüllt. Erheblich strafmildernd sei auch, dass die Frau ihr Verbrechen nicht verheimlicht habe. Sie hätte das Kind irgendwo verschwinden lassen können, um die Tat zu vertuschen, sagte Richter Stahl. Stattdessen ließ sie es in dem Gefrierschrank im Keller liegen, bis es ihre zukünftige Schwiegermutter drei Wochen später fand. (Marc Herwig, dpa)

 
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