Ihre Vorgesetzten schätzten das Fachwissen der 34-Jährigen sehr, Behandlungsfehler machte sie laut einem offiziellen Untersuchungsbericht nicht. «Sie hat gute Arbeit geleistet», sagte ihr früherer Chef als Zeuge vor Gericht. Ihre wissenschaftlichen Arbeiten wurden mit Preisen ausgezeichnet. Eine Gefährdung von Patienten schloss die Klinik nach der Aufdeckung des Skandals aus. Die 34-Jährige habe stets unter Aufsicht von Fach- und Oberärzten praktiziert, sagte der Ärztliche Direktor. Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten der Angeklagten als «einen vom Persönlichen her tragischen Fall». Aber sie habe sich vielfach strafbar gemacht, indem sie sich unberechtigterweise als Ärztin ausgegeben habe. Damit habe sie einen «Vertrauensschaden» bei den kranken Kindern und deren Angehörigen verursacht - auch wenn sie für ihre Arbeit offensichtlich auch ohne bestandene Abschlussprüfung hinreichend qualifiziert gewesen sei. «Letztlich müssen sich die Patienten und die Eltern von Patienten darauf verlassen können, dass der Arzt auch ein Arzt ist», sagte die Anklagevertreterin.
Die 34-Jährige habe sich ihr eigenes Versagen nicht eingestehen wollen, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Aus eigennützigen Gründen habe sie daher «etwas getan, was ihr nicht zusteht». Auch die Richterin sprach von einem schweren «Vertrauensbruch» gegenüber Patienten und Kollegen. Dass die Angeklagte fachlich und menschlich gute Arbeit geleistet habe, mache den Fall zwar «außergewöhnlich». Sie habe sich mit den Fälschungen und der damit erschlichenen Beschäftigung am UKE aber dennoch schuldig gemacht. (dpa)