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Tragödie aufgeklärt: 

Urteile zu Einsturz in Bad Reichenhall gefällt

18. Nov 2008 10:30, ergänzt 11:19
Die Halle nach dem Einsturz
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Das Landgericht Traunstein hat zwei der Angeklagten im Eissporthallen-Prozess freigesprochen. Ein Beschuldigter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Verteidiger wollen in Revision gehen.

Im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall sind zwei der Angeklagten freigesprochen worden, der dritte erhielt eine Bewährungsstrafe. Gegen den Bauingenieur Walter G., der Fehler bei der Berechnung der Dachstatik eingeräumt hatte, verhängte das Landgericht Traunstein am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung.

Der am Bau der Halle beteiligte Architekt Rolf R. und Bauingenieur Rüdiger S., der dem Tragwerk im Jahr 2003 einen guten Zustand bescheinigt hatte, wurden freigesprochen.

Beim Einsturz der Halle am 2. Januar 2006 waren 15 Kinder und Frauen ums Leben gekommen, 34 Menschen waren verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungs- und Geldstrafen für die drei Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch für alle drei plädiert.

Unmittelbar nach der Verurteilung des Bauingenieurs im Prozess um den Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall hat dessen Verteidiger am Dienstag Revision angekündigt. «Ich bin mit den Urteilsgründen überhaupt nicht einverstanden», sagte Anwalt Harald Baumgärtl. «Wir werden sicherlich in Revision gehen.»
(dpa/AP)

 
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