Anklage im Saarland:
Bürgermeister der Kinderpornografie beschuldigt
11.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der Bürgermeister bestreitet dagegen mit Entschiedenheit, bewusst Internetseiten mit diesem Inhalt aufgesucht zu haben. Von einer automatischen Speicherung der Daten habe er nichts gewusst. Der Laptop sei von anderen Personen genutzt worden. Der Beschuldigte wies insbesondere auf die Möglichkeit hin, dass die Seiten - durch Computerviren veranlasst - ohne Zutun des Nutzers aufgerufen werden können.
Von der Verteidigung des Beschuldigten eingereichte Sachverständigengutachten zur Frage der automatischen Speicherung seien vom Landeskriminalamt überprüft worden. Die Ermittlungsbehörden sehen damit nach eigenen Angaben das Vorbringen des Mannes als widerlegt an.
Die Staatsanwaltschaft wies aber ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch ein rechtskräftiges Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Ein Termin für einen möglichen Prozess steht noch nicht fest. (AP/dpa)

