Anklage im Saarland: 

netzeitung.deBürgermeister der Kinderpornografie beschuldigt

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Pornografische Bilder von Kindern (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Pornografische Bilder von Kindern
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der angeklagte Kommunalpolitiker will nichts von den Seitenaufrufen und der automatischen Speicherung auf dem Laptop gewusst haben. Computerviren seien schuld. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders.

Der Repräsentant einer Kommune ist in Verruf geraten: In einer saarländischen Gemeinde hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Bürgermeister wegen Kinderpornografie erhoben. In der Anklageschrift wird dem 44-Jährigen vorgeworfen, zwischen Oktober 2004 und Juli 2007 im Internet gezielt Seiten mit kinderpornografischen Bildern aufgerufen zu haben.

Die entsprechenden Bilddateien seien dabei zumindest vorübergehend auf der Festplatte des Computers gespeichert worden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken sieht durch diese automatisch veranlasste Speicherung den Tatbestand des Besitzes kinderpornografischer Schriften als erfüllt an.

Der Bürgermeister bestreitet dagegen mit Entschiedenheit, bewusst Internetseiten mit diesem Inhalt aufgesucht zu haben. Von einer automatischen Speicherung der Daten habe er nichts gewusst. Der Laptop sei von anderen Personen genutzt worden. Der Beschuldigte wies insbesondere auf die Möglichkeit hin, dass die Seiten - durch Computerviren veranlasst - ohne Zutun des Nutzers aufgerufen werden können.

Verteidigung widerlegt
Im Juli 2007 hatte es im Rahmen bundesweit geführter Ermittlungen auch bei dem Kommunalpolitiker eine Durchsuchung gegeben. Dabei wurde ein Laptop sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Untersuchungen des Datenträgers ergaben, dass entsprechende Internetseiten mit dem Computer aufgerufen worden waren.

Von der Verteidigung des Beschuldigten eingereichte Sachverständigengutachten zur Frage der automatischen Speicherung seien vom Landeskriminalamt überprüft worden. Die Ermittlungsbehörden sehen damit nach eigenen Angaben das Vorbringen des Mannes als widerlegt an.

Die Staatsanwaltschaft wies aber ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch ein rechtskräftiges Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Ein Termin für einen möglichen Prozess steht noch nicht fest. (AP/dpa)