Urteil in Frankfurt: 

netzeitung.deTodesfahrer kommt mit Bewährungsstrafe weg

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Mit 170 km/h raste der junge Mann durch die Stadt (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Mit 170 km/h raste der junge Mann durch die Stadt
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Mit 170 Stundenkilometern war der junge Mann über das Mainufer in Frankfurt gerast und in ein anderes Auto geprallt: Dessen Fahrer starb. Auch die Witwe als Nebenklägerin ließ auf ein mildes Urteil plädieren.

Zwei Jahre Bewährungsstrafe hat das Amtsgericht Frankfurt nach einem tödlichen Verkehrsunfall gegen einen 23 Jahre alten Autofahrer verhängt. Der Mann muss nach dem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss zudem 600 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, und darf zwei Jahre nicht fahren.

Der Angestellte war mit seinem Auto im Januar vergangenen Jahres mit 170 Stundenkilometern am Mainufer in Frankfurt entlang gerast. Erlaubt war Tempo 70. In einer Straßeneinmündung prallte der PS-starke Kleinwagen auf das Fahrzeug eines 70 Jahre alten Rentners, der bei dem Unfall so schwer verletzt wurde, dass er starb.
«Schwerwiegender Verstoß» des Angeklagten
Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem «schwerwiegenden Verstoß» des Angeklagten, der eine entsprechende Strafe nach sich ziehen müsse. «Hätte der Angeklagte die Geschwindigkeit eingehalten, wäre es nicht zu dem folgenschweren Unfall gekommen», hatte bereits der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag festgestellt.

Der Verteidiger forderte vom Gesetzgeber, «solche Geschosse» aus dem Verkehr zu ziehen. Sein noch junger Mandant habe mit dem Wagen einfach nicht umgehen können. Die Strafaussetzung zur Bewährung verdankte der Angeklagte seiner glaubwürdigen Reue, die auch den Rechtsanwalt der als Nebenklägerin vertretenen Witwe des Opfers auf eine Bewährungsstrafe plädieren ließ. (dpa)