Wegen Formfehler der Justiz:
Behörden lassen Kinderschänder frei
21.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) sagte zu der Freilassung: «Ich bedauerte sehr, dass ein solch gefährlicher Straftäter aufgrund eines Formfehlers auf freien Fuß kommt.» Das sei sowohl den Bürgern als auch den Opfern nur schwer zu vermitteln. Die Kinderhilfe nannte den Fall «skandalös und symptomatisch für unser Justizsystem».
Sofern sich abzeichne, dass der Straftäter in ein anderes Bundesland gehe, würden alle Daten den dortigen Behörden zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Kinderhilfe forderte den Gesetzgeber auf, die Regelungen vollkommen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen sei. «Will die Politik wirklich ein weiteres vermeidbares Opfer dieser Reformunfähigkeit in Kauf nehmen?», sagte Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann in Berlin.
Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig lehnten inzwischen auch einen Unterbringungsbefehl ab, den die Staatsanwaltschaft für den Zeitraum zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und der Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Verurteilten seien nach den Hauptverhandlungen in den früheren Verfahren nicht zutage getreten, hieß es zur Begründung. Die Kieler Staatsanwaltschaft will aber weiterhin erreichen, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird. (AP/dpa)

