Internet-Auktion vor Gericht: 

netzeitung.deSchicke Yacht aus Versehen für 22,50 Euro

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Wer seine Yacht im Netz versteigert, sollte ein Mindestgebot nicht vergessen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wer seine Yacht im Netz versteigert, sollte ein Mindestgebot nicht vergessen
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Wer bei Internet-Auktionen nicht vorsichtig ist, kann recht schnell sehr viel Geld verlieren. So ging es einem Boots-Besitzer. Er muss seine Yacht zum Schnäppchenpreis abgeben - weil er einen Eintrag vergessen hatte.

Der Wert der Yacht liegt eigentlich im fünfstelligen Bereich. Und ursprünglich hatte ihr Besitzer durchaus vorgehabt, das sechs Meter lange Seegefährt für mindestens 12.000 Euro zu verkaufen. Zu diesem Zwecke hatte er die Yacht bei einer Internetauktion angeboten. Einziger Makel: Er vergaß ein Mindestgebot einzugeben. Das berichtet der «Kölner Express» auf seiner Internetseite.

Das Interesse an der Yacht war schließlich nicht so groß, wie der Verkäufer sich das wohl gewünscht hätte. Und so ersteigerte ein Bochumer das Boot für 22,50 Euro. Ein absolutes Schnäppchen.

Der Versteigerer wollte die Yacht nach seinem Fehler dann allerdings nicht herausrücken und berief sich auf technische Probleme. Das zuständige Oberlandesgericht wollte solche Entschuldigungen nun nicht gelten lassen. Schon einmal hatte ein Gericht ähnlich entschieden. Ein Landwirt hatte einen Rübenroder für die Rübenernte zu einem Preis von 60.000 Euro loswerden wollen. Er hatte ebenfalls kein Mindestgebot eingetragen. Kosten für den Käufer damals. Ganze 51 Euro. (nz)