Angst vor der Familie:
Milde Strafe für Kindstötung
14.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Die Angeklagte, die 1996 nach Deutschland gekommen war, ist bereits Mutter eines fünfjähriges unehelichen Sohnes. Laut Sachverständigengutachten hatte sie sich bei der Geburt in der Badewanne wie das «Kaninchen vor der Schlange» gefühlt und keinen anderen Ausweg als die Tötung ihres Neugeborenen gesehen.
Als sie ihre Schwangerschaft bemerkt hatte, sei es bereits zu spät für eine Abtreibung gewesen. Laut Gerichtssprecher leidet die 23-Jährige sehr unter der Tat und trägt sich mit Selbstmordgedanken. Das Gericht legte ihr auf, eine bereits begonnene Therapie fortzusetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.
Zur Zeit der Geburt hatte die Frau bei ihren Eltern in einem Wuppertaler Mehrfamilienhaus gelebt - zusammen mit ihrem Sohn und ihren drei Geschwistern. Die in eine Plastiktüte eingewickelte Leiche des Neugeborenen war ein halbes Jahr nach der Geburt im Keller des Hauses gefunden worden. Die Bewohner hatten die Polizei im November vergangenen Jahres wegen starken Verwesungsgeruchs im Treppenhaus alarmiert. (AP)

