Urteil in Celle:
Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis
Der in Georgsmarienhütte bei Osnabrück lebende Flüchtling hat dem Urteil zufolge in den Jahren 2005 und 2006 in einem islamistischen Internet-Chat Sammlungen von Video- und Audiobotschaften von Osama bin Laden und Abu Mussab al Sarkawi durch Weitergabe von Internet-Links zugänglich gemacht. In einigen Fällen spielte er Botschaften der Al-Qaeda-Führer auch in dem von den deutschen Behörden überwachten Chat ab.
Al Qaeda werbe mit den Botschaften seiner Führer weltweit um Mitglieder, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Siolek in der Urteilsbegründung. Der Iraker habe diese Botschaften weitergegeben und mit befürwortenden Kommentaren versehen. In Reden von Osama bin Laden und Ayman al-Zawahiri habe er die Terroristen als seine Brüder bezeichnet und sich somit als «uneinsichtiger fanatischer Kämpfer» für eine extremistische Ideologie dargestellt. Er habe sich «als Multiplikator in den Dienst von Al Qaeda» und deren Tochterorganisation im Irak gestellt.
«Das geht über den Bereich der straflosen Sympathiewerbung hinaus», erklärte der Vorsitzende. Der Zweck, neue Mitglieder oder Unterstützer für Al Qaeda zu gewinnen, habe im Vordergrund gestanden. Eine tatsächliche Werbung von Mitgliedern oder Unterstützern habe man zwar nicht nachgewiesen. Strafbar sei aber auch der erfolglose Versuch.
Die Verurteilung zu drei Jahren Haft diene «auch als warnendes Signal für Nachahmer», betonte Siolek. Der Angeklagte habe sich in seinem Schlusswort selbst als fanatischer Kämpfer dargestellt. Seine extremistische Einstellung sei auch in abgehörten Telefonaten mit Verwandten im Irak deutlich geworden. Den Freiraum in der Bundesrepublik habe der Iraker für eine menschenverachtende Ideologie missbrauchen wollen. «Es bleibt nur zu wünschen, dass er nach seiner Haft sofort abgeschoben wird», verlangte der Senatsvorsitzende.
Mit diesem Urteil ende ein Pilotverfahren, in dem es erstmals um die Werbung im Internet für ausländische Terrorgruppen ging, sagte der Vorsitzende des Staatsschutzsenates, Wolfgang Siolek.
Die Bundesanwaltschaft zeigte sich dagegen zufrieden. «Erstmals hat ein deutsches Gericht den Bereich der islamistischen Aktivitäten im Internet aufgearbeitet und gezeigt, dass sie auch nach deutschen Recht strafbar sind», sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst. Man werde voraussichtlich keine Revision einlegen. (AP, dpa)
