Zwei Tüten mit weißem Pulver wurden allerdings beschlagnahmt, weil sie wie Drogen aussahen. Doch auch da gab die Polizei später Entwarnung: Es waren keine Rauschmittel, sondern nur Requisiten. Noch vor Ort wurde das Video gesichtet. Lediglich wenige Sekunden waren zu sehen - ohne strafrechtlich relevanten Inhalt. Die Rapper durften Kamera und Film behalten. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige kommt eventuell doch noch auf die Rap-Begeisterten zu: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. (dpa)