03. Jul 2006 13:57
Im Fall Torsten Frings könnte der Artikel 49 des Disziplinarreglements des Fußball-Weltverbandes Fifa zur Anwendung kommen. Dem deutschen Nationalspieler von Werder Bremen droht wegen der Beteiligung an einem so genannten Raufhandel eine Sperre von mindestens sechs internationalen Punktspielen. Der Artikel 49 des Fifa-Disziplinarreglements: Raufhandel
1. Ein Spieler, der sich an einem Raufhandel beteiligt, wird für mindestens sechs Spiele gesperrt.
2. Die Sperre gilt für alle internationalen Punktspiele.
3. Ein Spieler, der sich bei einem Raufhandel ausschließlich gegen einen Angriff wehrt, andere verteidigt oder versucht, die Kämpfenden zu trennen, macht sich nicht strafbar.
(nz)