Der Artikel 49 des Fifa - Disziplinarreglements
Der Artikel 49 des Fifa-Disziplinarreglements: Raufhandel
1. Ein Spieler, der sich an einem Raufhandel beteiligt, wird für mindestens sechs Spiele gesperrt.
2. Die Sperre gilt für alle internationalen Punktspiele.
3. Ein Spieler, der sich bei einem Raufhandel ausschließlich gegen einen Angriff wehrt, andere verteidigt oder versucht, die Kämpfenden zu trennen, macht sich nicht strafbar.
(nz)

