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  • Fans müssen Hosen runterlassen
    06. Jun 2006 12:14, ergänzt 12:35

    Sicherheitskontrolle
    Bild vergrößern
    Foto: dpa
    Ein Gericht hat die Polizei zu drastischen Maßnahmen bei WM-Spielen befugt. Bei einer 16-Jährigen Stadionbesucherin hatten die Beamten hart durchgegriffen.
     
    Weibliche und männliche Fußballfans, die «unscheinbar und unverdächtig sind» dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, das vom Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

    Klage abgewiesen

    Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. «Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen», so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil. «Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt», erzählt die Klägerin.

    Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde «unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.»

    Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche «unverdächtigen Fans» Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. «Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte», berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion des Saarlandes finanziell unterstützt.

    Polizeiaktion rechtmäßig

    Das Gericht sah die Polizeiaktion «sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig» an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest. Vielmehr bedurfte es «zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.» Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.

    «Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale», wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das «Skandal-Urteil» einlegen. «Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich», so Schellenberg. (nz)




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