netzeitung.deFifa beansprucht Rechte an «WM 2006»

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WM-Maskottchen Goleo (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe WM-Maskottchen Goleo
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Streitigkeiten rund um die Vermarktung der Fußball-WM beschäftigen weiter die Gerichte. Diesmal hat der Weltverband Fifa einen Hersteller von Lippenstift verklagt.

Nach der Fifa-Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um die exklusive Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft muss sich auch das Landgericht München I mit der Marke «WM 2006» befassen. Dessen 33. Zivilkammer verhandelt am Dienstag über die Klage der Fifa gegen einen Anbieter von Kosmetikstiften, der diese unter dem Motto «WM 2006» vermarktet hatte. Die Fifa hatte das Unternehmen wegen Verletzung ihrer Markenrechte abgemahnt. Mit ihrer Klage will sie nun ihre Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von rund 6000 Euro erstattet bekommen.

«Fußball WM 2006» keine Marke
Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom vergangenen Donnerstag wird die Entscheidung der Münchner Richter mit großer Spannung erwartet. Der BGH hatte den Markenschutz für die Marke «Fußball WM 2006» komplett abgelehnt, den der Verband für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen hatte eintragen lassen. Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts ist «Fußball WM 2006» eine «sprachübliche Bezeichnung» für die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft, die von niemandem als geschützte Marke beansprucht werden könne. Die BGH-Richter hatten damit einer Klage des Süßwarenherstellers Ferrero stattgegeben. Dessen Anwalt hatte argumentiert, die Fußballweltmeisterschaft könne ebensowenig als Marke geschützt werden wie Weihnachten und Ostern.

Dennoch ist der Ausgang des Münchner Verfahrens noch ungewiss. Denn hinsichtlich der Marke «WM 2006» billigte der BGH die Löschung nur eines Teils der Marken durch das Bundespatentgericht und ordnete darüber hinaus eine neuerliche Prüfung an. Hier sei der Bezug zur Fußballweltmeisterschaft nicht so eindeutig, weshalb bei Produkten, die nichts mit dem bevorstehenden Kicker-Wettbewerb zu tun haben, eine Schutzfähigkeit von Fall zu Fall geprüft werden müsse.

Die Münchner Richter müssen nun prüfen, ob auch der Nutzer von Kosmetikstiften bei den Worten «WM 2006» an das Fußball-Ereignis denkt. Von dieser Bewertung wird es abhängen, ob die Richter die Marke auch für dieses Warensegment als löschungsreif ansehen oder ob sie der Fifa zubilligen, zu Recht abgemahnt zu haben. Dabei dürfte auch eine wichtige Rolle spielen, dass die mit «WM 2006» beworbenen Kosmetikstifte in den Farben Schwarz, Rot und Gold gehalten waren. (nz)