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Lupe Journalisten kritisieren WM-Überprüfung

Die geplante Personen-Überprüfung bei der Fußball-WM im nächsten Jahr stößt nicht überall auf Verständnis. Neben Journalisten und Putzkräften werden auch Spieler betroffen sein.

Auf scharfe Kritik ist beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) die geplante Personen-Überprüfung bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland gestoßen. Es gehe nicht an, dass Journalisten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz überprüft würden, bevor sie aus dem Stadien berichten dürfen. «Dieses Verfahren entbehrt jeder Grundlage und jeder Berechtigung», sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken am Montag.
Auch Spieler betroffen
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Focus» müssen alle Personen überprüft werden, die während des WM-Turniers in den Stadien beschäftigt sind. Die Maßnahme erfolge zum Schutz vor Terroranschlägen. Betroffen sind laut «Focus» 220.000 Personen, darunter Journalisten, Putzkräfte, freiwillige Helfer und Spieler. Sie werden auf drei Seiten über das Akkreditierungsverfahren des Weltverbandes Fifa aufgeklärt.

Das Fifa-Organisationskomitee bestätigte dem DJV auf Nachfrage, dass sich die Berichterstatter bei der Akkreditierung damit einverstanden erklären müssen, dass ihre persönlichen Daten «dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung elektronisch zur Verfügung gestellt werden».

«Sicherheitsrisiko, kein Partner»
«Ich kritisiere, dass die WM-Veranstalter die Journalistinnen und Journalisten als Sicherheitsrisiko und nicht als Partner sehen», sagte Konken. Der Sprecher des WM-Organisationskomitees, Jens Grittner, bezeichnete die Überprüfungen als eine normale Sicherheitsvorkehrung, die bei internationalen Turnieren üblich sei.

«Eine Fußball-WM ist kein Kinobesuch. Wir müssen alles dafür tun, um in den Stadien ein höchst mögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten», sagte Grittner. «Im Rahmen der Akkreditierung werden auch Zuverlässigkeits-Überprüfungen durchgeführt. Art und Umfang der Überprüfung wurden durch die Sicherheitsbehörden festgelegt. Dazu zählen das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz.»

Aufklärung vorab
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die Regelanfrage für «sehr problematisch». Für Erkenntnisse über gewalttätige oder gewaltbereite Extremisten müssten Polizeidateien ausreichen. Er kritisiert, dass auch «nicht strafbare extremistische Aktivitäten» zum WM-Stadionverbot führen können. Grittner erklärte dazu: «Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten bedarf der freiwilligen Zustimmung eines jeden einzelnen, der vorab ausführlich bis ins Detail über den Prozess aufgeklärt wird. Die Vertreter des Datenschutzes von Bund und Ländern waren von Anfang an beteiligt.» (nz)