netzeitung.deHörfunk muss für Fußball-Live-Berichte zahlen

 Herausgeber: netzeitung.de

Die Deutsche Fußball-Liga hat sich vor Gericht durchgesetzt. Radiosender müssen für Live-Berichte Lizenzgebühren abführen.

Hörfunksender müssen für Live-Berichte von Spielen in der Deutschen Fußball-Liga (DFL) Lizenzgebühren zahlen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist damit die Forderung der (DFL) in letzter Instanz für Rechtens erklärt worden. Dagegen verlor der Privatsender «Radio Hamburg» seine Musterklage gegen den Hamburger SV und den FC St. Pauli. Die Sprecherin des Senders, Martina Müller, kündigte nach der Urteilsverkündung am Dienstag Verfassungsklage an.

Mit der Grundsatzentscheidung des BGH endet ein rund vierjähriger Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT organisierten privaten Hörfunk geführt hatte.

Bereits vor Landgericht gescheitert
Während sich der Sender auf die Pressefreiheit beruft und anführt, dass auch Zeitungen für ihre Berichte keine Gebühren zahlen müssen, verweisen die Fußballveranstalter auf die seit langem geltenden Lizenzgebühren für Fernsehberichte. Auch ein Fernsehreporter filme nicht nur das Spiel ab, sondern fertige einen eigenen Bericht. Bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg war der Privatsender mit seiner Klage gescheitert.

Allerdings weist der Senat auch darauf hin, dass die Vermarktung von «Hörfunkrechten» nicht dazu führen darf, dass der Hörfunkveranstalter - etwa durch eine vertragliche Verpflichtung zur Verbreitung redaktioneller Beiträge zum Thema Fußball - in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert wird.

Hillmoth sieht Rundfunkfreiheit gefährdet
Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT, sieht die Gefahr, dass die «Rundfunkfreiheit den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet wird. Es ist nun zu befürchten, dass sich das Urteil auch jenseits der Fußballberichterstattung zu Lasten des Hörers» auswirke. Zudem könne das Urteil demnächst auch auf Print- und Fotokollegen ausweiten.

«Wir werden nun intensiv zu prüfen haben, wie die verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit künftig abgesichert werden kann. Dies kann über eine klarstellende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag erfolgen. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht können wir ebenfalls nicht ausschließen», so Hillmoth.
(nz)