netzeitung.deBallacks 70.000 Euro-Einkauf

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Michael Ballack (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Michael Ballack
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Ein beim Zoll nicht gemeldetes Urlaubspräsent für seine Frau ist Michael Ballack teuer zu stehen gekommen. Nach einem Einspruch vor Gericht wurde die Handtasche für den Fußball-Star sogar noch kostspieliger.

Eine Handtasche für seine Lebensgefährtin wird für Fußball-Star Michael Ballack zu einem äußerst kostspieligen Präsent. Das Amtsgericht Landshut hat am Mittwoch das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Nationalspieler gegen eine Geldbuße von 70.000 Euro eingestellt und den für diesen Donnerstag anberaumtem Gerichtstermin abgesagt. Gegen den 29-jährigen früheren Bundesligaprofi vom FC Bayern München, der vor dieser Saison zum FC Chelsea nach London wechselte, war wegen Zollvergehens ermittelt und Strafbefehl erlassen worden.

Bei den Gesprächen am Mittwoch einigten sich der Landshuter Strafrichter Alfred Zimmerer mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung darauf, dass die Einstellung des Verfahrens in Kraft tritt, wenn Ballack bis zum 15. Oktober dieses Jahres 65.000 Euro sozialen Einrichtungen zukommen lässt. 5000 Euro gehen an die Staatskasse.

Einkauf nicht angemeldet
Im Januar dieses Jahres hatte Ballack seiner Freundin ein wertvolles Geschenk aus Dubai mitgebracht, wo der FC Bayern während der Winterpause sein Trainingslager bezogen hatte. Bei der Ankunft auf dem Münchner Flughafen versäumte er es jedoch, die knapp 2000 Euro teure, in einem Duty-Free-Shop gekaufte Handtasche ordnungsgemäß am Zoll anzumelden. Ballack wurde von Zollbeamten angehalten und kontrolliert.

Ballack habe eine italienische Handtasche für seine Lebensgefährtin und Spielzeug für seine drei Söhne dabei gehabt und diese Gegenstände für zollfrei gehalten, teilte Ballacks Anwalt Professor Dr. Ernst Fricke (Landshut) mit. Die Einfuhrumsatzsteuer von 350 Euro habe er sofort bezahlt. Die für den Münchner Flughafen zuständige Staatsanwaltschaft in Landshut hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Ballack eingeleitet.

Im Rahmen des Verfahrens war ihm eine Einstellung gegen eine Geldauflage von 50.000 Euro angeboten worden, die der Nationalspieler aber ablehnte. Daraufhin erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 60.000 Euro (zwölf Tagessätze á 5000 Euro). Dagegen hatte Ballack Einspruch eingelegt. Vor der für den 31. August angesetzten Verhandlung, bei der Ballack als Zeuge hätte aussagen sollen, kam es zu einer Einigung.

Geständnis zählt nicht mehr
Die Erhöhung der Geldauflage auf 70.000 Euro erklärte der Richter damit, dass das strafmildernde Geständnis mit dem Einspruch entfallen ist. Mit der Einstellung des Verfahrens sei jeder Schuldvorwurf gegen Michael Ballack erledigt und ein Prozess vermieden worden, teilte Anwalt Fricke mit. «Mit der Zahlung an soziale Träger will Michael Ballack diese Institutionen und deren verantwortungsvolle Arbeit unterstützen. Dies war und ist Michael Ballack ein persönliches Anliegen», hieß es weiter in der Presseerklärung des Rechtsanwalts. (nz)