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Lupe Gericht prüft Zuständigkeit im Fall Lagat

Kurz vor dem Schadensersatzprozess des Weltklasse-Mittelstrecklers Bernard Lagat zeigt sich dessen Anwalt mit Blick auf die Erfolgsaussichten zuversichtlich. Zunächst muss aber die Zuständigkeit des Gerichts geklärt werden.

Von Frank Mertens

Das Landgericht Köln wird sich am Mittwoch mit der Schadensersatzforderung des Weltklasse-Mittelstrecklers Bernard Lagat gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) und die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) befassen.

500.000 Euro gefordert
«Wir fordern von der IAAF und der Wada wegen eines fehlerhaften Epo-Tests Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro», sagte Lagat-Anwalt Michael Lehner am Montag der Netzeitung. Zunächst einmal wird es aber darum gehen, ob das Landgericht Köln überhaupt für diesen Fall zuständig ist. «Das ist eine spannende Frage, ob sich Köln für den Fall zuständig erklärt. Ich habe aber gute Argumente dafür, dass der Prozess hier stattfinden kann», sagte Lehner.

«So ist mein Mandant in der Vergangenheit nicht nur in dieser Stadt gestartet, sondern in Köln wurden auch die Doping-Proben analysiert», fügte der Anwalt hinzu. Lehner fordert in seiner Klageschrift zudem, dass Bernard Lagat zukünftig nicht mehr nach der so genannten Lasne-Methode auf Epo kontrolliert werden darf.

Lagat, der bei den Olympischen Spielen in Athen über die 1500 Meter zur Silbermedaille lief, war vor zwei Jahren positiv auf das Blutdopingmittel Erythropoietin (EPO) getestet worden. Die Probe war ihm im August 2003 bei einer Trainingskontrolle in Tübingen genommen worden. Aufgrund des positiven Befundes der A-Probe konnte Lagat weder an den Leichtathletik-Weltmeisterschaften im gleichen Jahr in Paris noch an einigen internationalen Meetings teilnehmen.

Fehlerhafter Test
Bei der Öffnung der B-Probe im Doping-Kontroll-Labor in Köln war nach wissenschaftlicher Detailarbeit aber festgestellt worden, dass in Lagats Urin eben kein EPO festzustellen war. Begleitet worden war Lagat zur B-Probe unter anderem vom Biochemiker Hans Heid vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, der sich aufgrund von Lehners Engagement für den Fall interessierte. Heid hatte unter anderem bei der nachträglichen Analyse des Ablaufs der Dopingkontrolle von Lagat eklatante Fehler festgestellt. So wurde unter anderem ein fehlerhafter Transport der Proben konstatiert; das Urin sei ungekühlt transportiert worden.

«Der Test war fehlerhaft. Deshalb rechne ich mir, sobald die Zuständigkeit geklärt ist, auch gute Prozesschancen aus», sagte Lehner. Der gebürtige Kenianer Lagat, der seit einigen Jahre in Tucson/Arizon lebt und mittlerweile auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt, wird am ersten Verhandlungstag selbst nicht nach Köln kommen. Sollte sich das Landgericht für den Fall zuständig erklären, wird es zur Beweisaufnahme kommen. Bestandteil des Prozesses werden auch Gutachten von Heid und dem renommierten Doping-Experten Werner Franke sein. So sieht Franke das benutzte «Analyse-Verfahren» von Lasne als mit vielen Fehlermöglichkeiten behaftet an, «die zu falsch-positiven Ergebnissen führen können», wie er der Netzeitung sagte.

Aufgrund der Komplexität des Falles erwartet Lehner einen Prozess über einige Monate. So ist nach Lehners Worten beispielsweise die Frage zu klären, inwieweit die Wada als Stiftung zum Schadensersatz herangezogen werden kann.

Lagats Wettkampfsuspendierung war nach dem Vorliegen des Ergebnisse der B-Probe durch die IAAF im Oktober 2003 zwar wieder aufgehoben worden. «Doch bis dahin hatte mein Mandant nicht nur einen materiellen Schaden hinzunehmen, sondern auch einen immateriellen. Immerhin stand er kurzzeitig als Dopingtäter da», so Lehner.