Armstrong: Vorwürfe sind absurd
25.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Der in eine weit reichende Doping-Affäre verwickelte Radprofi Lance Armstrong geht zum Gegenangriff über. Der siebenmalige Tour-de-France-Sieger bezeichnete die Vorwürfe von Tour-Direktor Jean-Marie Leblanc in einer Telefon-Pressekonferenz mit ausgewählten Journalisten aus einem Hotelzimmer in Washington als «absurd». Der Franzose hatte dem erfolgreichsten Radprofi der Gegenwart nach Bekanntwerden der positiven Urinprobe aus dem Jahr 1999 vorgeworfen, die Sportwelt betrogen und zum Narren gehalten zu haben.
«Es gibt nicht nur eine B-Probe. Es gibt sieben A- und B- Proben, die alle negativ sind. Alle Proben, die ich während meiner Tour-Jahre abgegeben habe, enthielten definitiv kein EPO», sagte Armstrong. «Ich habe mindestens ein halbe Stunde mit Leblanc telefoniert. Dabei hat er nicht einen einzigen Vorwurf geäußert, mit dem ihn die 'L'Équipe' zitiert hat», meinte er weiter. Der «L'Equipe» warf er vor, die Veröffentlichungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lanciert zu haben: «Das verkauft sich sehr gut». Vorher war die Ehrung des Texaners für seine sieben Toursiege bei seinem Sponsor Discovery Channel in Silver Springs zu einer Solidaritäts-Kundgebung geworden.
In die durch die «L'Équipe»-Veröffentlichung der Testergebnisse aus dem Anti-Doping-Labor in Chatenay-Malabry hervorgerufene Affäre könnten auch noch andere Tourstarter verwickelt sein. Die Zeitung berichtete darüber, dass das vom IOC anerkannte Institut 200 eingefrorene Urinproben der Frankreich-Rundfahrten 1998 und 1999 nachuntersucht hätte. Davon sei in 12 Analysen der EPO-Nachweis gelungen, der damals wissenschaftlich noch nicht möglich war. Sechs positive Proben aus dem Jahr seines ersten Toursieges 1999 wurden bekanntlich allein Armstrong zugeordnet. Fehlt noch die Namens-Abgleichung der übrigen sechs.
Armstrong selbst sieht sich wegen der fehlenden Möglichkeit einer Gegenprobe schutzlos an den Pranger gestellt. «Allein aus moralischen Gesichtspunkten: Wie kann man einen Mann derart öffentlich verfolgen, wenn dieser nicht einmal die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen?» Dabei bezichtigte er das Labor Chatenay-Malabry der doppelten Verletzung des Codes der Welt-Antidoping-Agentur (WADA). Im Falle nur noch einer verbleibenden Urinprobe müsse diese anonym bleiben und dürfe selbst zu Forschungszwecken nur mit Einverständnis des Athleten geöffnet werden.

