Netzeitung: Nada-Chef Roland Augustin hat das Vorgehen des Kontrolllabors kritisiert, weil man dort wissenschaftliche Ergebnisse an die Öffentlichkeit getragen hat. Teilen Sie diese Auffassung?Rössner: Nein, wissenschaftliche Ergebnisse sollen in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir müssen zu einer besseren Verfolgung kommen.
Netzeitung: Sind dem Labor juristische Vorhalte zu machen?
Rössner: Hier liegen möglicherweise Verstöße gegen den Datenschutz vor, da den Athleten zugesichert wurde, dass die Proben anonym bleiben und nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Von daher liegt hier ein Rechtsverstoß vor.
Netzeitung: Die Urinproben datieren von 1999, wurden jedoch erst 2004 analysiert. Gibt es im Sportrecht auch so etwas wie Verjährung?
Rössner: Das ist, glaube ich, nicht ausdrücklich im Wada-Code genannt. Ich würde sagen, wenn man es unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten sieht, sollte es nicht schärfer sein als im Strafrecht. Im Strafrecht verjähren solche Verstöße, wie etwa bei Diebstählen, nach fünf Jahren.
Netzeitung: Verwundert es Sie, dass die Analyse aus 2004 stammt, aber erst jetzt publiziert wurde?
Rössner: Das wundert mich, wie mich der gesamte Vorgang von A bis Z wundert.
Das Interview mit Dieter Rössner führte Frank Mertens