Nach Ansicht der zwölf Juristen sollten die nationalen Sportverbände per Gesetz verpflichtet werden, eine Mindestmenge und einen Mindeststandard an Doping-Tests außerhalb und bei Wettkämpfen durchzuführen, um ein flächendeckendes Kontrollsystem zu garantieren. Staatlich vorgeschrieben werden soll auch, dass die Anti-Doping- Beauftragten auf Vorstandsebene angesiedelt, die Athleten über verbotene Substanzen und Risiken aufgeklärt und Ausbilder, Lehrer oder Trainer dazu entsprechend geschult werden müssen. Zum Standard- Katalog gehört auch die Fordng, die finanzielle Ausstattung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gesetzlich abzusichern.Vorgeschlagen wird von der Kommission zudem eine Kennzeichnungspflicht von dopingrelevanten Arzneimitteln oder - gruppen. Packungsbeilagen sollen mit Warnhinweisen versehen werden. Zugleich plädieren die Juristen für restriktivere Maßnahmen gegen den Handel mit Doping-Substanzen. So soll der freie Warenverkehr für Medikamente, die als Doping-Mittel eingestuft sind, aufgehoben und deren Bezug per Postversand gesetzlich unterbunden werden. Dies habe auch für anabole Steroide zu gelten, heißt es. Kontrovers wurde diskutiert, ob Anabolika als «Einstiegsdroge» wie Cannabis, Kokain oder Heroin einzustufen sind und damit der Besitz zu einem strafbaren Delikt erklärt werden könnte. Dies sieht zum Beispiel das schwedische Anti-Doping-Gesetz vor.
Ohne Ergebnis blieb die Debatte über eine Aufnahme von «Sportbetrug» in das Strafgesetzbuch, um Wettbewerbsverfälschungen durch Doping im Sport bestrafen zu können. Zwar gibt es juristische Ansätze für die Schaffung eines solchen Sonderdelikts, aber bislang auch im Rahmen bestehender Gesetze kaum staatliche Anstrengungen, Doping-Straftaten zu verfolgen.
Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich bei der Diskussion um die Umsetzung der Vorschläge, dass Ideologien und parteipolitische Interessen keine Rolle spielen mögen. «Am Ende zählt allein das gemeinsame erfolgreiche Streben nach einem möglichst dopingfreien Sport», heißt es in der Schlussbemerkung.