20. Jun 2005 08:43
Zukünftig soll bereits der Besitz von anabolen Steroiden unter Strafe gestellt werden. Das schlägt nach Informationen der Netzeitung die Rechtskommission des Sports gegen Doping vor.
Wie die Netzeitung im Vorfeld der Pressekonferenz erfuhr, wird die juristische Expertengruppe unter Leitung des Frankfurter Anwalts Markus Hauptmann in ihrem Abschlussbericht befürworten, den Besitz anaboler Steroide in Deutschland unter Strafe zu stellen. Die gesundheitsgefährdenden Anabolika, die als die gängigsten Dopingmittel gelten, sollen nach dem Vorschlag der Kommission künftig unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Bisher ist nur der Handel und die Weitergabe von Substanzen an Dritte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) mit Strafe bedroht. Die Vorschläge der zwölfköpfigen Juristenkommission betreffen insbesondere den Handel mit Dopingmitteln. So soll das gewerbliche und bandenmäßige Inverkehrbringen der Substanzen mit ein bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bedroht werden. Der freie Warenverkehr von Medikamenten, die als Dopingsubstanzen einzustufen sind, ist nach dem Vorschlag der Kommission aufzuheben. Die Einfuhr und der Postversand illegaler Substanzen sollen unterbunden werden. Die Juristen schlagen angesichts des Dopings im Freizeitsport die Regelüberwachung von Fitness-Studios durch Polizei- und Ordnungsbehörden vor.
Gesetzliche Mindeststandards sollen in der Dopingbekämpfung künftig auch für Sportverbände gelten. Es seien Mindestmengen von Dopingkontrollen pro Jahr festzulegen und so genannte Anti-Doping-Beauftragte verbindlich auf Vorstandsebene anzusiedeln. Im Abschlussbericht wird vorgeschlagen, die öffentliche Sportförderung von der Erfüllung dieser Kriterien abhängig zu machen. Zur Einhaltung dieser Standards ist nach Auffassung der Kommission einer Änderung des Grundgesetzes nötig. Die Juristen halten eine spezielle Sportgesetzgebung in Artikel 74 des Grundgesetzes für angemessen. Keine Einigung erzielte die Kommission in der Frage, ob eine Strafrechtsnorm des Sportbetrugs im Sinne einer Wettbewerbsverfälschung zu ist. Einige Juristen führten verfassungsrechtliche Bedenken an, weil eine Grenze zwischen Berufs- und Breitensportlern nicht exakt gezogen werden könne. Die Vorschläge der Kommission tangieren die vom Deutschen Sportbund geforderte Autonomie der Sportverbände kaum. Weiterhin soll offenbar die Bestrafung von dopenden Athleten in der Zuständigkeit des organisierten Sports liegen. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbänden und Athleten wird vorgeschlagen, eigenständige Verbandsschiedsgerichte verbindlich einzuführen. Der Gang zu staatlichen Gerichten solle für die streitenden Parteien dann nicht mehr erlaubt sein.
Eine gesetzliche Neuregelung muss jetzt der Bundestag erörtern. Angesichts des bevorstehenden Wahltermins ist allerdings auszuschließen, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Gesetzesänderung kommen wird.