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Lupe Auch B-Probe von Radprofi Hondo positiv

Die Dopingsperre für Radprofi Danilo Hondo ist unausweichlich. Doch Anwalt Michael Lehner kämpft um die von Hondo beteuerte Unschuld.

Danilo Hondo steht vor dem Karriere-Ende. Auch die B-Probe des Radprofis vom Team Gerolsteiner wies Spuren des Aufputschmittels Carphedon auf und überführte den Sprintspezilisten des Dopings. Die B-Probe war am Dienstag im Beisein Hondos und dessen Anwalt am Sportwissenschaftlichen Institut in Madrid geöffnet worden und zeigte erwartungsgemäß das gleiche Ergebnis wie die beiden positiven A- Proben. Das bestätigte am Donnerstag das Team Gerolsteiner. Der in Ascona/Schweiz lebende Radprofi war im März bei der Murcia-Rundfahrt in Spanien gedopt.
Ziele auf Sprinter ausgerichtet
Der 31-Jährige muss nun mit einer zweijährigen Dopingsperre rechnen. Anschließend darf der Cottbuser in den kommenden zwei Jahren von keinem Spitzenteam unter Vertrag genommen werden.

Auch das Team Gerolsteiner, das Hondo bereits suspendiert hat, steht vor einem Scherbenhaufen. Die Ziele der Mannschaft von Teamchef Michael Holczer waren fast vollständig auf Hondo ausgerichtet worden.

Gerolsteiner steht zu Rennstall
«Unser Unternehmen begrüßt die unverzügliche Kündigung durch den Rennstall. Wir bedauern den persönlichen Fall Danilo Hondo sehr, stehen aber für die konsequente Unterstützung aller Maßnahmen gegen Doping, was sich auch in unseren vertraglichen Vereinbarungen widerspiegelt», sagte Stefan Göbel, der Leiter der Unternehmenskommunikation des Mineralwasser-Herstellers Gerolsteiner. Das Sponsoring für den Rennstall sei dadurch aber nicht in Gefahr geraten.

Dagegen hat Hondos Anwalt Michael Lehner aus Heidelberg die Hoffnung noch nicht aufgegeben. «Jetzt muss der für Hondo zuständige Schweizer Verband ein Verfahren einleiten. Dabei werde ich Herrn Hondo vertreten», sagte Lehner, der auch Olympiasieger Dieter Baumann bei dessen Doping-Fall vertreten hatte. Aber auch der Schweizer Verband hat sehr strenge Richtlinien.

Lehner, der auch eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Urin- Entnahme in Murcia untersucht, rechnet mit einem «zügigen Verfahren», so dass nach Ablauf eines Monats ein Schuldspruch vorliegen müsste. Gegen das Urteil, das die UCI bestätigen muss, können sowohl Hondo als auch der Weltverband das Internationale Sport-Schiedsgericht CAS anrufen. Die CAS-Entscheidung ist dann verbindlich. (nz)