Prüfung von Jenapharm-Klage in USA vor Abschluss
28.04.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Die frühere DDR-Leichtathletin Birgit Boese.
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ob in den USA Klage gegen den Arzneimittelhersteller Jenapharm erhoben wird, entscheidet sich Ende Mai. Dopingopfer des DDR-Leistungssports wollen dort entschädigt werden.
Die juristische Prüfung einer Klage von Dopingopfern des DDR-Leistungssports gegen das Unternehmen Jenapharm in den USA steht kurz vor dem Abschluss. «Wir hoffen, dass sich unser Anwalt bis Ende Mai äußern kann. Dann werden wir mehr über die Erfolgsaussichten wissen. Bisher wird lediglich geprüft, ob eine Klage überhaupt Sinn machen würde», sagte die frühere Leichtathletin Birgit Boese.
Maximaler SchadenersatzAnsprüche gegen die Firma aus Thüringen, die vor 1989 als Hauptlieferant von anabolen Steroiden im DDR-Leistungssport galt, melden insgesamt 51 geschädigte Athleten an. Das mittlerweile internationale Unternehmen soll den Opfern zufolge in den USA nicht deshalb verklagt werden, um möglichst maximalen Schadenersatz geltend machen zu können.
«Es geht zuerst darum, einen Prozess auf neutralem Boden zu führen. In Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren zu oft die Erfahrung gemacht, dass Täterschutz vor Opferschutz zu gehen scheint», betonte Boese.
In der Bundesrepublik, wo Jenapharm bereits ein «symbolisches Bußgeld» von 25.000 Euro zahlte, wurden aus einem speziellen Entschädigungsfonds der Bundesregierung bisher 175 Doping-Opfern jeweils fast 10.000 Euro überwiesen.
Parallel zu den Bemühungen in Übersee ist ein Pilot-Prozess im Gange, in dem die ehemalige Schwimmerin Karen König mit Unterstützung des Vereins Doping-Opfer-Hilfe (DOH) vom Nationalen Olympischen Komitee (NOK) ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000 Euro verlangt. Im Erfolgsfall vor dem Landgericht in Frankfurt am Main drohen mindestens 136 Folge-Klagen.
DOH trägt US-Klage nicht mitDer Versuch von einem Teil der Geschädigten, nun auch die US-Justiz zu bemühen, wird vom DOH und seinem Vorsitzenden Klaus Zöllig allerdings nicht mitgetragen. «Dies bedeutet jedoch keinerlei Entzweiung unter den Doping-Opfern, wie dies mitunter dargestellt wird. Eine solche Sichtweise ist völlig falsch», stellte Boese klar. «Im Prozess gegen das NOK haben wir dem DOH und den Anwälten keineswegs unser Vertrauen oder gar das Mandat entzogen.» (nz)