Von Frank Mertens Die Zahl der eingegangen Anträge liegt weit hinter den Erwartungen. Eineinhalb Monate vor Ablauf der Frist am 31. März haben erst 31 Opfer des flächenmäßigen Dopings in der ehemaligen DDR beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln Forderungen auf Entschädigung nach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz (DOHG) gestellt. Vorerst keine Fristverlängerung
«Eine Gesetzesnovelle wird es vorerst nicht geben. Wir wollen jetzt erst einmal die Frist am 31. März abwarten», sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Ute Vogt, am Mittwoch nach Ende der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages. Aufgrund der geringen Antragseingänge bei der Kölner Behörde hatte sich der Vorsitzende der Doping-Opfer-Hilfe (DOH) in Weinheim, Klaus Zöllig, am Dienstag noch für eine Fristverlängerung von zwei Monaten ausgesprochen. Boese rechnet mit 250 Anträgen
«Das wäre nur dann nötig, wenn das Bundesverwaltungsamt verlangen würde, dass die Anträge bis Ende März komplett eingereicht werden müssten», so Boese. Doch das ist nicht der Fall. Darauf wies auch noch einmal die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Freitag, hin. «Die Opfer haben auch noch die Möglichkeit, nach dem 31.3. notwendige Unterlagen wie ein fachärztliches Gutachten einzureichen», sagte Freitag. Verfahren nicht verschleppen
Wie der sportpolitische Sprecher der Bündnisgrünen sagte, würde dies nur zu einer Verschleppung des gesamten Verfahrens führen. «Die Anträge sind aussichtsreich. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen», sagte Hermann. Er warnte zugleich davor, durch eine Gesetzesänderung die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten zwei Millionen Euro zu gefährden. «Wir haben dieses Geld bekommen und sollten uns jetzt dafür hüten, mit anderen Denkmodellen dieses Geld aus der Hand zu geben.» Anständiger Betrag Wie Hermann hinzufügte, hatten einige Geschädigte anfänglich befürchtet, dass es nur zu Entschädigungsleistungen zwischen 500 und 1000 Euro kommen werde. «Doch nun wird es so sein, dass es ein anständiger Betrag wird.» Eine pauschale Entschädigung, wie sie auch von DSB-Präsident Manfred von Richthofen am Mittwoch in der «Berliner Zeitung» gefordert wurde, wird es trotz der geringen Antragseingänge vorerst ebenfalls nicht geben. Einen derartigen Vorschlag hatte im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bereits die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemacht. Zwar bestand hierzu seinerzeit ein Konsens mit den Bündnisgrünen, aber dieser Vorschlag war wegen Einwänden der SPD nicht umgesetzt worden. «Ich bedaure es im nachhinein natürlich, dass wir uns nicht auf einen solchen Pauschalbetrag einigen konnte», sagte der sportpolitische Sprecher der Union, Klaus Riegert. Nächste Beratung am 2. April Riegert hatte sich für eine Einmalzahlung von 5000 Euro ausgesprochen. Damals war allerdings noch davon ausgegangen worden, dass zwischen 500 und 1000 Anträge bei der Kölner Behörde eingehen würden. Doch diese Zahlen erweisen sich als deutlich zu hoch gegriffen. Doch auch wenn die Politiker sich jetzt gegen eine Fristverlängerung ausgesprochen haben, werden sie sich auf ihrer Sitzung am 2. April erneut mit dem Thema der Doping-Opfer befassen. Dann wird man wissen, ob die von Boese genannte Zahl von 250 erwarteten Anträgen realistisch ist.
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