Fristverlängerung gefordert Aufgrund dieser bislang geringen Zahl von Antragstellern fordert der Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH) in Weinheim, Klaus Zöllig, die Frist um zwei Monate zu verlängern. «Es ist nötig, dass die Opfer etwas mehr Spielraum für die Antragstellung erhalten», sagte Zöllig. Begründet wird diese Forderung von Zöllig mit Problemen bei der Ausstellung von fachärztlichen Gutachten.
Neben einem Vertreter des Bundesinnenministeriums wird dort mit Birgit Boese auch die Leiterin der Doping-Opfer-Beratungsstelle in Berlin über ihre bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Gesetz berichten. Riegert: Anhörung abwarten
Vorsorglich stellte Riegert aber schon einmal fest, dass eine derartige Initiative nur dann Sinn machen würde, wenn sie von den anderen Fraktionen mitgetragen würde. «Das geht nur im Konsens», so Riegert. Nachdem bis zum 14. Januar erst sechs Anträge bei der Kölner Behörde eingegangen sind, ist diese Zahl im zurückliegenden Monat auf sukzessive 31 gestiegen. Diese Zahl ist angesichts von geschätzten 10.000 Dopingopfern in der ehemaligen DDR zwar weiter gering, doch das Bundesverwaltungsamt geht nach Angaben eines Sprechers bis zum Ende der Antragsfrist davon aus, dass sich die Zahl noch «spürbar erhöhen» wird. Die Bundesregierung hat für den Entschädigungsfonds insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Klaus Zöllig selbst geht von einer Zahl von Antragstellungen im Bereich von 200 aus. Diese Einschätzung stützt er auf die von Birgit Boese bislang über 300 durchgeführten Beratungen. «Ein Großteil dieser Geschädigten wird wohl auch einen Antrag stellen», sagte Zöllig. Freitag: Stichtag abwarten
Schließlich wisse man nach diesem Datum genau, wieviele Anträge eingegangen seien. «Spekulationen mit Zahlen sind bereits in der Vergangenheit in die Hose gegangen», sagte Freitag. Wie die SPD-Politikerin hinzufügte, sei es aufgrund der Dauer des Verfahren zudem schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt eine Fristverlängerung ins Parlament einzubringen.
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