Von Frank Mertens
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, hat an die Opfer des flächenmäßigen Dopings in der ehemaligen DDR appelliert, nicht auf Ansprüche aus dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz (DOHG) zu verzichten. «Ich kann die Betroffenen wirklich nur auffordern, ihren Antrag rechtzeitig beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen, damit ihre berechtigten Ansprüche nicht verfallen», sagte Hacker der Netzeitung. Ernüchternde Zahl
Der Bund hatte im vergangenen Jahr zwei Millionen Euro für einen Entschädigungsfonds für die Opfer des DDR-Staatsdopings bereitgestellt und im Sommer 2002 das DOHG verabschiedet. An der Ausarbeitung dieses Gesetzes war auch Hacker beteiligt. Verdrängungsmechanismen verantwortlich
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