Die Zahl ist ernüchternd. Zweieinhalb Monate vor dem Ablauf der Antragsfrist am 31. März auf Entschädigungsleistungen nach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz (DOHG) haben erst sechs Geschädigte des DDR-Staatsdopings beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag gestellt. Das teilte der zuständige Referatsleiter Meinolf Dieckmann am Dienstag der Netzeitung mit. «Schockierende Zahl»
«Diese Zahl von sechs Anträgen ist schockierend. Selbst wenn es bis Ende März noch 50 werden sollten, ist es enttäuschend», sagte am Dienstag der Vorsitzender der Doping-Opfer-Hilfe (DOH) in Weinheim, Klaus Zöllig, der Netzeitung. Die geringe Zahl der Antragstellungen führt Zöllig unter anderem auf Probleme mit den fachärztlichen Gutachten zurück. «Das Gesetz wird sehr rigide gehandhabt. Alte Gutachten der Opfer werden nicht akzeptiert. Sie müssen neue beibringen, doch die sind für die Geschädigten mit Kosten von mehreren hundert Euro verbunden», so Zöllig. Hausärztliche Atteste würden nicht anerkannt. «Mich irritiert zudem, dass sehr engagierte Doping-Opfer selbst keinen Antrag gestellt haben und nun sagen, sie brauchen das Geld nicht», fügte der DOH-Vorsitzende hinzu. Namen wollte Zöllig nicht nennen. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr zwei Millionen Euro für einen Entschädigungsfonds für die Opfer des flächenmäßigen Dopings in der ehemaligen DDR zur Verfügung gestellt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Sommer war von rund 500 Anträgen ausgegangen worden. Nach Angaben von Wissenschaftlern sollen bis zu 10.000 Sportler in der DDR Dopingpräparate erhalten haben. Frist möglicherweise verlängern Erstaunt zeigte sich auch der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert. «Das ist eine überraschend niedrige Anzahl von Anträgen, nachdem von den Geschädigten soviel Druck gemacht wurde», sagte Riegert der Netzeitung. Wie der CDU-Politiker hinzufügte, müsse man sich jetzt Gedanken über die Gründe machen, die zu einer derart geringen Zahl von Anträgen geführt hätten. «Gegebenenfalls müssen wir uns auch Gedanken machen, ob die Frist nicht über den 31. März hinaus verlängert wird», so Riegert. Bereits am 12. Februar wird das Thema Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der Tagesordnung des Sportausschusses stehen.
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