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Lupe Witts Stasi-Akten bleiben unter Verschluss

Katarina Witt hat im Konflikt um die Veröffentlichung ihrer Stasiakten einen juristischen Sieg errungen. Aktenbeauftragte Marianne Birthler darf die Akten nicht herausgeben.

Katarina Witt, zweimalige Eiskunstlauf-Olympiasiegerin, hat in der Auseinandersetzung um die Veröffentlichung ihrer Stasiakten einen juristischen Etappensieg geschafft. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte der Behörde der Aktenbeauftragten Marianne Birthler die Herausgabe von 181 Seiten über die 36-Jährige.

«Wir sind ein wenig bestürzt über das Urteil. Es handelt sich schließlich nicht um einen analogen Fall zu Helmut Kohl. Hier steht eindeutig die Begünstigung durch die Stasi im Vordergrund, die selbst der Anwalt von Frau Witt zum Teil eingeräumt hat. Demnach dürfte die Herausgabe nicht an das Einverständnis von Frau Witt gebunden sein», sagte ein entrüsteter Christian Booß, Sprecher der vormaligen «Gauck-Behörde».
Hauptverhandlung folgt
Der Richterspruch ist aber vorerst nur eine einstweilige Verfügung. Die Hauptverhandlung in dieser Sache wird es noch geben. Witt hatte ihre juristische Intervention mit dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte begründet. «Die Akten sind so intim wie Tagebücher und ich möchte nicht, dass Menschen ein zweites Mal in meinem Leben lesen. Und ich will keine neue Diskussionen», sagte Witt.

Einen ersten Antrag eines Journalisten auf Einsicht in 1200 Seiten Witt-Akten hatte die Behörde von sich aus abgelehnt. Hier handelte es sich um Aufzeichnungen, die die Stasi bei der Beobachtung der mehrfachen Welt-und Europameisterin gemacht hatte. «Die Herausgabe dieser Akten war nach dem Urteil im Falle Kohl hinfällig. Was diese Akten betrifft, war die Situation ähnlich wie bei Kohl», erklärte Booß. «Jetzt aber geht es um jene Seiten über die Begünstigung. Das ist etwas völlig anderes.»

Witt, die wechselweise in Berlin und den USA lebt, wird bei den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City zum Expertenteam der ARD gehören.(nz)