gefunden worden. Dieser Wirkstoff ist anmeldungspflichtig und darf bei ärztlich bestätigter Indikation im Rennen verwendet werden. Armstrong hatte die Gabe - er hatte nach eigenem Bekunden cortecoidhaltige Sitzcreme benutzt - vorher nicht angezeigt.Der zweifache Tour-Sieger, der auch im laufenden Festina-Prozess von Lille von einem ehemaligen Trainer des französischen Teams - allerdings unter fadenscheinigen Schuldzuweisungen - verdächtigt wurde, hat immer vehement bestritten, Doping-Mittel zu benutzen. Er bestritt dies unter besonderem Hinweis auf seine Krankengeschichte. (dpa)