netzeitung.deCDU findet Witwenrente zu hoch

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Peter Weiß (Foto: www.cducsu.de<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Peter Weiß
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Jüngere Witwen werden sicher «akzeptieren», dass ihnen die Bezüge gekürzt werden, ist CDU-Politiker Weiß überzeugt. Für die Arbeitgeber kann das nur ein «erster Schritt» sein.

Nach Vorstellung des CDU-Rentenexperten Peter Weiß soll das Mindestalter für den Bezug der vollen Witwenrente schrittweise auf «50 oder 52 Jahre» angehoben werden. «Es ist in diesem Jahrhundert nicht mehr vermittelbar, dass Frauen mit 45 Jahren Anspruch auf die volle Witwenrente haben», sagte Weiß dem «Handelsblatt». Mit den so erreichten Einsparungen könnten Ausnahmen von der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 finanziert werden, regte er an.

Für die Arbeitgeber wären entsprechende Einschnitte nur «ein erster Schritt». Danach müssten die Einkommen der Hinterbliebenen stärker auf die Bezüge angerechnet werden, forderte der zuständige Geschäftsführer bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, in der Wirtschaftszeitung. Derzeit haben Hinterbliebene, die ein minderjähriges Kind erziehen oder Älter als 45 Jahre sind, Anspruch auf 55 bis 60 Prozent der Renteneinkommen eines Verstorbenen.

Diskussion um Ausnahmen für Rente mit 67
CDU-Fachpolitiker Weiß zeigte sich davon überzeugt, dass jüngere Frauen eine Heraufsetzung des Mindestalters «akzeptieren» würden. Gleichzeitig plädierte er dafür, das Rentenalter auch bei Frühverrentungen um zwei Jahre heraufzusetzen. Dafür solle es eine «stärkere Spreizung» bei Menschen geben, die nicht mehr erwerbsfähig sind: Für sie sei «darüber nachzudenken», wie bislang den Ruhenstand vom 63. Lebensjahr an zu ermöglichen.

Nach Plänen der Großen Koalition soll das Regelalter für den Renteneintritt von 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben werden. Wer früher in Rente geht, müsste entsprechende Abschläge hinnehmen. Ein Gesetzentwurf soll dem Bundestag im Dezember vorgelegt werden. Gestritten wird indes über mögliche Ausnahmeregelungen für Menschen, die lange Rentenbeiträge entrichtet haben oder deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder verloren ist. (nz)