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Experten: Nachlass für Pflegekosten antasten
21. Jun 2006 15:32
 |  Ambulante Altenpflege | | Foto: dpa |
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Die defizitären Pflegekassen müssen auch den Nachlass verstorbener Pflegebedürftigen heranziehen, fordern Experten. Damit würde zugleich der Anreiz zur familiären Pflege verstärkt.
Um die Defizite in der Pflegeversicherung zu reduzieren, muss nach Ansicht von Wissenschaftlern auch der Nachlass von Pflegebedürftigen für die Pflegekosten herangezogen werden. Zwar würde dadurch die Erbengeneration belastet, doch wäre der Eingriff nicht übermäßig, urteilten die Wissenschaftler Andreas Hänlein und Jochen Michaelis von der Universität Kassel in ihrem Reformvorschlag.«Die gegenwärtige Regelung bringt erhebliche Vorteile für die Erbengeneration mit sich», argumentieren Hänlein und Michaelis. Vor Einführung der Pflegeversicherung seien Lücken zwischen dem Pflegeaufwand und den vorhandenen Eigenmitteln des Pflegebedürftigen in erster Linie durch Sozialhilfe gedeckt worden – aber nur, wenn ein Pflegebedürftiger den Aufwand aus seinem Einkommen und Vermögen nicht finanzieren und wenn der Aufwand auch von unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht erbracht werden konnte.
Anreiz zur familiären Pflege
Mit der vorgeschlagenen Regelung könne zugleich ein Anreiz zur familiären Pflege geschaffen werden, meinten Hänlein und Michaelis. Derzeit sei vermehrt eine Verschiebung von der kostengünstigeren ambulanten zur teureren stationären Versorgung Pflegebedürftiger zu beobachten.Während nach der Einführung der Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger um 31 Prozent gestiegen sei, habe ihre Anzahl in stationärer Pflege um 79 Prozent zugenommen, rechnen die Experten vor. Um in den gewollten volkswirtschaftlichen Effekt der Ersparnisbildung und Vererbung nicht übermäßig einzugreifen, legen die Kasseler Professoren eine Obergrenze fest. Demnach sollen die Pflegekassen auf das Erbvermögen nur für solche Pflegekosten zugreifen können, die insgesamt ein Volumen überschreiten, das der maximalen Höchstausgabe der Pflegeversicherung für drei Jahre entspreche. Das wäre ein Gesamtvolumen von rund 132.000 Euro. Nach Berechnungen der Forscher ist die Finanzreserve der Pflegeversicherung voraussichtlich im Jahr 2010 aufgebraucht. (nz)
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