Experten: Nachlass für Pflegekosten antasten
«Die gegenwärtige Regelung bringt erhebliche Vorteile für die Erbengeneration mit sich», argumentieren Hänlein und Michaelis. Vor Einführung der Pflegeversicherung seien Lücken zwischen dem Pflegeaufwand und den vorhandenen Eigenmitteln des Pflegebedürftigen in erster Linie durch Sozialhilfe gedeckt worden aber nur, wenn ein Pflegebedürftiger den Aufwand aus seinem Einkommen und Vermögen nicht finanzieren und wenn der Aufwand auch von unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht erbracht werden konnte.
Während nach der Einführung der Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger um 31 Prozent gestiegen sei, habe ihre Anzahl in stationärer Pflege um 79 Prozent zugenommen, rechnen die Experten vor. Um in den gewollten volkswirtschaftlichen Effekt der Ersparnisbildung und Vererbung nicht übermäßig einzugreifen, legen die Kasseler Professoren eine Obergrenze fest.
Demnach sollen die Pflegekassen auf das Erbvermögen nur für solche Pflegekosten zugreifen können, die insgesamt ein Volumen überschreiten, das der maximalen Höchstausgabe der Pflegeversicherung für drei Jahre entspreche. Das wäre ein Gesamtvolumen von rund 132.000 Euro. Nach Berechnungen der Forscher ist die Finanzreserve der Pflegeversicherung voraussichtlich im Jahr 2010 aufgebraucht. (nz)

