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Stiftung fordert noch späteren Renteneintritt
14. Nov 2005 14:14

 Rentner mit Fahrrad
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Foto: dpa
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen übt Kritik am Koalitionsvertrag. Ein Renteneintritt mit 67 Jahren reiche nicht aus.
 
Thema: Große Koalition
Die von Union und SPD beschlossene Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre reicht nach Ansicht der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen langfristig nicht aus. In Island etwa werde bis 2035 eine Altersgrenze von 70 Jahren eingeführt, dies sollte «auch die Zielperspektive in Deutschland sein», sagte der Stiftungsvorsitzende Jörg Tremmel am Montag in Oberursel der Nachrichtenagentur epd.

Union und SPD hatten im Entwurf des Koalitionsvertrags vereinbart, dass das Renteneinstiegsalter von 2012 an jedes Jahr um einen Monat erhöht wird – bis 2035 der angestrebte Renteneintritt mit 67 Jahren erreicht ist. Tremmel betonte, dass die Beschlüsse der Koalitionäre mit Blick auf mehr Generationengerechtigkeit dennoch «in die richtige Richtung» wiesen.

Ausnahme zur Verschuldung streichen

Dieses Ziel werde im Koalitionsvertrag vor allem bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen genannt, erläuterte der Stiftungsvorsitzende. Wenn die Beschlüsse nicht noch aufgeweicht würden, träten die Koalitionäre den Interessengruppen ab 2007 mutiger entgegen als jede andere Regierung in den vergangenen 20 Jahren.

Tremmel kritisierte aber, dass Union und SPD die einmalige Chance nicht genutzt hätten, eine «so rücksichtslose und unmoralische Schuldenmacherei» wie bisher generell zu unterbinden. Der Experte forderte, die in den 60er Jahren von der ersten Großen Koalition ins Grundgesetz eingefügte Ausnahmeklausel bei der Verschuldung «zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts» wieder abzuschaffen.

Schutz vor Praktikanten-Missbrauch

Versäumt hätten es die Verhandlungspartner auch, die prekäre Arbeitsmarktlage der heutigen Jugend, der «Generation Praktikum», rechtlich zu verbessern. Weil feste Stellen rar seien, würden auch qualifizierte Hochschulabsolventen oft mit schlecht oder gar nicht bezahlten Praktikantenjobs abgespeist, die bis zu 24 Monate dauerten.

Deshalb hätten die Koalitionäre eine gesetzliche Regelung beschließen sollen, wonach etwa bei Praktika über sechs Monaten eine im Unternehmen übliche Bezahlung erfolgen muss, wenn der Praktikant Tätigkeiten ausübt, die vorher von entlohnten Arbeitskräften erledigt wurden. (nz)


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