03. Mrz 2006 13:13
Vier Überlebende eines NS-Massakers in Griechenland haben laut Verfassungsgericht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es gebe keine rechtliche Grundlage, heißt es.
Die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo im Juni 1944 haben keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine entsprechende Klage von vier Männern und Frauen nicht zur Verhandlung angenommen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.Weder nach dem Völkerrecht noch nach dem Amtshaftungsrecht treffe Deutschland die Pflicht zur Entschädigung, hieß es. Grundsätzlich schulde ein Staat bei Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht laut Haager Landkriegsordnung Schadenersatz. Allerdings könne ein darauf gegründeter Anspruch nur zwischen Staaten und nicht gegenüber Individuen geltend gemacht werden. Auch aus dem Amtshaftungsrecht könne kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden, weil es zum Zeitpunkt des Massakers keinen entsprechenden Staatsvertrag gegeben habe.
Die Tötungen in Distomo stellen außerdem dem obersten Gericht zufolge kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht dar und sei deshalb nicht als Wiedergutmachung von NS-Unrecht zu entschädigen. Der Gesetzgeber habe nicht willkürlich zwischen den Opfern von harten Verstößen gegen das Völkerrecht und Opfern ideologisch motivierter Verfolgung durch die Nationalsozialisten unterschieden, betonte das Gericht. Ihrer völkerrechtlichen Verantwortung sei die Bundesrepublik unterdessen mit Reparations- und Entschädigungszahlen nachgekommen, stellte das Gericht fest.Hintergrund ist eine Vergeltungsaktion der Nationalsozialisten für Partisanenangriffe in Distomo. Dabei wurden bis zu 300 Dorfbewohner getötet, darunter vor allem alte Menschen, Frauen und Kinder. Das Dorf wieder in Brand gesteckt. Die Kläger machten psychische Schäden, Nachteile in ihrer Ausbildung und in ihrer beruflichen Entwicklung geltend, nachdem sie bei dem Massaker ihre Eltern verloren hatten. (nz)