Kein Schadenersatz nach SS-Massaker
03.03.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Weder nach dem Völkerrecht noch nach dem Amtshaftungsrecht treffe Deutschland die Pflicht zur Entschädigung, hieß es. Grundsätzlich schulde ein Staat bei Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht laut Haager Landkriegsordnung Schadenersatz. Allerdings könne ein darauf gegründeter Anspruch nur zwischen Staaten und nicht gegenüber Individuen geltend gemacht werden. Auch aus dem Amtshaftungsrecht könne kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden, weil es zum Zeitpunkt des Massakers keinen entsprechenden Staatsvertrag gegeben habe.
Hintergrund ist eine Vergeltungsaktion der Nationalsozialisten für Partisanenangriffe in Distomo. Dabei wurden bis zu 300 Dorfbewohner getötet, darunter vor allem alte Menschen, Frauen und Kinder. Das Dorf wieder in Brand gesteckt. Die Kläger machten psychische Schäden, Nachteile in ihrer Ausbildung und in ihrer beruflichen Entwicklung geltend, nachdem sie bei dem Massaker ihre Eltern verloren hatten. (nz)

