31.01.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Hagen Boßdorf
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ein Historiker darf dem Sportjournalisten Boßdorf weiter eine enge Zusammenarbeit mit der Stasi unterstellen. Das entschied das Hamburger Landgericht.
Der Sportjournalist Hagen Boßdorf hat im juristischen Streit um seine Stasi-Verstrickung eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Landgericht lehnte es in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung ab, gegen den Gedenkstättenleiter im ehemaligen zentralen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, eine einstweilige Anordnung zu erlassen.
Knabes Äußerung, dass sich aus den Akten der Stasi der dringende Verdacht ergebe, dass Boßdorf eng mit der Stasi zusammengearbeitet habe, finde in den von Knabe vorgelegten Auszügen aus der Akte eine hinreichende Grundlage, heißt es in dem Beschluss der 24. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts (Az.: 324 O 979/05). Boßdorf hat Kontakte zur DDR-Staatssicherheit immer eingeräumt, jedoch eine IM-Mitarbeit stets bestritten.
Die Intendanten der ARD-Anstalten wollen bei ihrem Treffen am 6. und 7. Februar in Köln entscheiden, ob Boßdorf ARD-Sportkoordinator bleibt. Grundlage ihres Gesprächs ist ein neues Gutachten des SED- und Stasi-Experten Jochen Staadt, das die ARD in Ergänzung zu den Unterlagen der Berliner Stasi-Unterlagenbehörde angefordert hatte.
Nach Ansicht Knabes sollte die ARD Boßdorf nicht mehr in leitender Funktion beschäftigen. Er könne sich nicht vorstellen, wie die ARD mit Hilfe Boßdorfs über den gesamtdeutschen Sport berichten lassen will, beispielsweise über die Entscheidungen des Nationalen Olympischen Komitees zur Entlassung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, schrieb Knabe in einem am Dienstag veröffentlichten Brief an den ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber. (nz)