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Herzog-Kommission will Bürger belasten
26. Sep 2003 12:11

Roman Herzog
Foto: ddp
Die von der Union beauftragte Herzog-Kommission legt kommende Woche ihren Bericht zur Reform der sozialen Sicherungssysteme vor. Dieser sieht laut Presseberichten tiefgreifende Einschnitte vor.
 
Die Herzog-Kommission schlägt nach Presseberichten starke Belastungen für die Bürger vor, um die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland zu reformieren. Wie mehrere Zeitungen vorab berichteten, sollen große Leistungsblöcke aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen werden. Die Kommission, die vom CDU-Bundesvorstand eingesetzt wurde und vom ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog geleitet wird, will zudem «die effektive Lebensarbeitszeit um bis zu vier Jahre verlängern».

Mehr in der Netzeitung:
Anders als die von der Bundesregierung eingesetzte Rürup-Kommission will Herzog dazu nicht das generelle Renteneintrittsalter anheben. Stattdessen sollen nur noch diejenigen ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen dürfen, die 45 Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt haben. Wer erst mit 25 Jahren begonnen hat, versicherungspflichtig zu arbeiten, könnte somit erst mit 70 ohne Abschläge in Rente gehen. Die Frührente soll nicht mehr möglich sein.

Zudem soll die Lebensarbeitszeit nach dem Willen der Kommission, in der außer Herzog und dem ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof nur CDU-Politiker sitzen, durch die Verkürzung der «überlangen Erstausbildungszeiten» verlängert werden.

Renten sollen künftig schwächer steigen

Um die Ausgaben der Rentenkassen zu begrenzen, schlagen die Autoren vor, im Falle steigender Lebenserwartung der Bevölkerung oder sinkender Erwerbstätigenzahl die Renten schwächer steigen zu lassen. Dazu soll die Formel zur Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen um einen «erweiterten Demographiefaktor» ergänzt werden.

Die Kommission plant zudem, Mütter gegenüber Frauen ohne Kinder bei den Rentenansprüchen besser zu stellen. Statt wie bisher drei sollen künftig sechs Babyjahre bei der Rente angerechnet werden. Zur Finanzierung soll die Witwenrente von kinderlosen Frauen gekürzt werden.

Desweiteren spricht sich die Herzog-Kommission dafür aus, eine «Basisrente» einzuführen. Um Armut im Alter zu vermeiden, sollen sehr niedrige Renten aus Steuergeldern aufgestockt werden. Das Niveau der «Basisrente» soll 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegen, so die Autoren. Anspruch auf diese Leistung soll aber nur haben, wer mindestens 30 Jahre lang in die Versicherung eingezahlt hat.

Krankenversicherung teilweise privatisieren

Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken, will die Kommission einige Leistungen aus deren Leistungsktalog herausnehmen. So sollen die Bürger künftig für die Zahnbehandlung und Unfälle in der Freizeit selber bezahlen.

Das Krankengeld soll dagegen von den Arbeitgebern gesondert für ihre Mitarbeiter versichert werden. Zugleich soll der Anteil der Arbeitgeber an der gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell durchschnittlich 7,2 auf 6,5 Prozent abgesenkt und dort eingefroren werden.

Auf längere Sicht setzt die Herzog-Kommission bei der Krankenversicherung auf Kopfprämien. Danach bezahlt jeder Patient für den Arztbesuch einen Pauschalbetrag, der unabhängig vom individuellen Einkommen ist. Die dadurch entstehenden Belastungen für Geringverdiener und Kinder sollen aus Steuermitteln ausgeglichen werden.

Das unter anderem von den Grünen geforderte Modell der Bürgerversicherung, bei dem auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden sollen, lehnt die Kommission ab. Dadurch würde das «Problem steigender Lohnnebenkosten nicht gelöst». Der Bericht der Kommission soll am sechsten Oktober im CDU-Vorstand diskutiert werden. (nz)





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