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Ministerium plant Kürzung des Insolvenzgeldes
03. Aug 2003 21:31

Bei Insolvenz ihrer Arbeitgeber sollen Angestellte mit hohem Einkommen nicht mehr ihr volles Nettogehalt bekommen. Das plant das Wirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf.
 
Thema: Reformstreit
Das Wirtschaftsministerium arbeitet seit einiger Zeit an Gesetzesvorschlägen, um Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu reformieren. Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» gibt es darunter auch einen Plan, das so genannte Insolvenzgeld zu kürzen.

Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen für 2004 (Hartz III) solle «die Höhe des Insolvenzgeldes auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden», heiße es in dem Entwurf.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung liegt zurzeit bei einem Bruttogehalt von 5100 Euro. Höhere Einkommen werden nicht mehr prozentual angerechnet, wenn der Arbeitnehmer arbeitslose wird.

Dies soll künftig auch für die Zahlungen gelten, die das Arbeitsamt übernimmt, wenn ein Unternehmen pleite geht. Insolvenzgeld würde nur noch für maximal 5100 Euro ausgezahlt. (nz)





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