Ministerium plant Kürzung des Insolvenzgeldes
03.08.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen für 2004 (Hartz III) solle «die Höhe des Insolvenzgeldes auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden», heiße es in dem Entwurf.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung liegt zurzeit bei einem Bruttogehalt von 5100 Euro. Höhere Einkommen werden nicht mehr prozentual angerechnet, wenn der Arbeitnehmer arbeitslose wird.
Dies soll künftig auch für die Zahlungen gelten, die das Arbeitsamt übernimmt, wenn ein Unternehmen pleite geht. Insolvenzgeld würde nur noch für maximal 5100 Euro ausgezahlt. (nz)

