Thierse greift Wahlleiter wegen Pogo-Spot an
In dem TV-Spot werden sexuelle Handlungen vorgenommen, Hundefutter gegessen und ein Computer mit einer Axt zerkleinert.
Nach Ansicht des WDR stellt der Spot einen «nicht leicht wiegenden Verstoß» gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzes dar. Der Sender hatte ihn deshalb in der vorvergangenen Woche nur in einer von der APPD entschärften Fassung ausgestrahlt. Dagegen hatte die APPD zunächst erfolglos Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Vor dem OVG hatte sie schließlich Erfolg. Nach Ansicht der Richter seien die Bilder zwar «geschmacklos». Grenzen zur Pornografie oder Straftaten würden aber nicht überschritten. Eine «offensichtliche Verletzung der Menschenwürde» und ein Verstoß gegen Jugendvorschriften seien nicht zu erkennen. (nz)
