netzeitung.deBundeswahlausschuss lässt Linkspartei zu

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Johann Hahlen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Johann Hahlen
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Der Bundeswahlausschuss hat die neue Linkspartei einstimmig zur Wahl zugelassen. Ob sie aber wie geplant mit der WASG antreten kann, ist noch offen.

Gleich zu Beginn seiner ersten Sitzung hat der Bundeswahlausschuss die neue Linkspartei anerkannt. Laut Bundeswahlleiter Johann Hahlen handelt es sich lediglich um eine Namensänderung der PDS, welche ihrerseits die Voraussetzungen für eine Partei erfüllt.

Ob die Linkspartei wie geplant zusammen mit der WASG zur Wahl antreten kann, ist nach wie vor offen. Erst am 19. August entscheiden die Landeswahlausschüsse endgültig über die Wahllisten der Parteien.

Einige Verfassungsrechtler hatten kritisiert, dass Parteien laut Gesetz keine gemeinsamen Wahllisten aufstellen dürften. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios haben sich die Landeswahlleiter aber schon für die Zulassung der Linkspartei ausgesprochen.

34 Parteien dürfen zur Wahl antreten
Insgesamt dürfen 34 Parteien zur geplanten Bundestagswahl am 18. September antreten. Ohne weitere Prüfung ließ der Ausschuss SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, Linkspartei und die rechtsradikalen Parteien DVU und NPD zu, da diese Parteien in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten oder im Bundestag vertreten sind.

Darüber hinaus hatten sich 58 kleinere Gruppierungen zur Neuwahl angemeldet. Das sind elf mehr als zur Bundestagswahl 2002. Nach Ansicht des Wahlausschusses erfüllen nur 26 davon die notwendigen Voraussetzungen, um als Partei antreten zu dürfen. Den übrigen Kleingruppierungen wurde die Anerkennung aus formalen Gründen verweigert, oder es gab massive Zweifel an ihrem Parteienstatus.

Drei Gruppierungen zogen ihre Anmeldung zurück. Dazu gehören die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die WASG, deren Kandidaten treten auf den Listen der Linkspartei an. Verweigert wurde die Anerkennung unter anderem der «Partei der Nichtwähler» oder der «Bergpartei».

Dagegen ließ der Ausschuss eine Partei zu, die mit dem Satiremagazin «Titanic» in enger Verbindung steht. Auch die «Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands» erkannte der Wahlausschuss an.

Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Anerkennung politischer Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl. Er besteht aus Bundeswahlleiter Johann Hahlen und acht Beisitzern. Gegen ihre Ablehnung können die Parteien Einspruch einlegen. (nz)