netzeitung.deVertrauensfrage nur bei echter Staatskrise

 Herausgeber: netzeitung.de

Bundeskanzler Schröder will am Freitag die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellen, zu einer Neuwahl zu kommen. Zweifel bleiben, ob dieser Weg dem Grundgesetz entspricht. .zwischentitel { font: bold 11px verdana, arial, helvetica, sans-serif; display: block; padding: 1px 3px 1px 3px; }

Zum vierten Mal will am Freitag ein Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellen, eine Neuwahl zu erreichen. Die wichtigsten Fragen:

0. Was ist die Vertrauensfrage?
Der Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, ihm mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder das Vertrauen auszusprechen. Es ist aber nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch zulässig, wenn ein Kanzler wie jetzt Gerhard Schröder gar nicht den Vertrauensbeweis anstrebt, sondern eine Niederlage.

Die absolute Mehrheit liegt gegenwärtig bei 301 Stimmen. Selbst wenn sämtliche Oppositionsabgeordnete Schröder die Zustimmung verweigern, müssen auch vier Parlamentarier der rot-grünen Koalition gegen ihn stimmen oder sich enthalten, damit es zur Niederlage kommt.

1. Muss es eine Neuwahl geben, wenn der Bundestag dem Kanzler nicht das Vertrauen ausspricht?
Nein. Die Beantwortung der Vertrauensfrage ist nur der erste Schritt. Letztlich liegt die Entscheidung über eine Neuwahl allein im Ermessen des Bundespräsidenten. Artikel 68 Grundgesetz spricht nur davon, dass das Staatsoberhaupt den Bundestag auf Vorschlag des Kanzlers auflösen «kann», wenn die Vertrauensfrage negativ beantwortet wird. Die Entscheidung des Staatsoberhaupts kann außerdem vom Verfassungsgericht überprüft werden.
2. Was hat der Bundespräsident zu beachten?
Nach dem Wortlaut des Artikels 68 hat der Präsident bei der Entscheidung freie Hand. Das Verfassungsgericht hat aber zusätzliche Hürden errichtet.
3. Muss sich der Präsident dem Wunsch aller großen Parteien nach einer Neuwahl beugen?
Nein. In seinem grundlegenden Urteil zur Auflösung des Bundestags 1983 hat das Bundesverfassungsgericht dies allein nicht als Rechtfertigung für eine Auflösung des Bundestags angesehen. Eine «solche Einigkeit» der Parteien sei «allein unzureichend». Das Grundgesetz hat nämlich zuerst die politische Stabilität im Auge und steht der Verkürzung einer Legislaturperiode sehr zurückhaltend gegenüber.
4. Wie muss der Bundespräsident mit der Tatsache umgehen, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit der Absicht stellt, die Abstimmung zu verlieren, um zu einer Neuwahl zu kommen?
Die Verfassung schließt diese Variante nicht aus. Der Kanzler kann nicht nur das Vertrauen anstreben, sondern auch das Gegenteil. Das ist im Grundgesetz bedacht. Völlig unstreitig ist in der Rechtswissenschaft zum Beispiel, dass Willy Brandt 1972 angesichts der Spannungen in der Koalition die Vertrauensfrage stellen durfte, um zu einer Neuwahl zu kommen.
5. Welche ungeschriebenen Voraussetzungen muss der Kanzler aber beachten?
Das Verfassungsgericht schreibt vor, dass der Bundeskanzler das Verfahren nur dann anstrengen darf, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen, dass er eine «vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag».

Daraus folgt, dass das zunächst von SPD-Chef Franz Müntefering vorgetragene Argument, die Neuwahl müsse kommen, um die gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat zu beenden, zumindest nach dem 1983er Urteil verfassungsrechtlich unhaltbar ist. Der Bundeskanzler wird konkret auf die Lage der Koalition eingehen müssen. Er muss also Hinweise auf eine echte Krise innerhalb seiner Partei oder im Bündnis geben. Dies dürfte ihm aber nicht so leicht fallen, weil die Koalition allein in dieser Legislaturperiode 29 Mal die Kanzlermehrheit gebracht hat.

Schröder könnte aber auch darauf setzen, dass der Bundespräsident und gegebenenfalls auch das Verfassungsgericht dieses Mal die unterschiedlichen Kräfteverhältnisse zwischen Bundestag und Bundesrat ins Kalkül ziehen.

6. Kann der Bundespräsident die politische Einschätzung des Kanzlers überprüfen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Zunächst muss der Kanzler vortragen, warum er der Ansicht ist, nicht weiter regieren zu können. Das hat Schröder noch nicht getan. Die Erklärung soll morgen folgen. Die Beurteilung des Kanzlers kann der Präsident nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht durch eine eigene Einschätzung der politischen Lage ersetzen.

In dem Urteil heißt es: «Kommt der Bundeskanzler zu der Auffassung, dass seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten (...) erschöpft sind, so kann der Bundespräsident nicht seine eigene Beurteilung der politischen Gegebenheiten an die Stelle der Auffassung des Bundeskanzlers setzen.» Er muss die Beurteilung des Kanzlers hinnehmen, wenn eine andere Einschätzung, so das Gericht, «nicht eindeutig vorgezogen werden» muss. Nach dem 83er Urteil darf Horst Köhler also durchaus fragen, ob die Argumentation des Bundeskanzlers plausibel ist. Ob das Staatsoberhaupt diese Kontrolle rechtmäßig vorgenommen hat, wird im Fall einer Klage auch das Bundesverfassungsgericht überprüfen.

Im Fall von 1983 setzte sich das Gericht intensiv mit der Lage in der schwarz-gelben Koalition auseinander, nachdem Helmut Kohl zunächst per konstruktivem Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt wurde.

7. Kommt es auf das Abstimmungsverhalten im Bundestag an?
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht überraschenderweise nichts gesagt. Dennoch könnte es für Köhler und später auch eventuell für das Gericht interessant sein, wie viele Stimmen Schröder aus den eigenen Reihen bekommt.

Das verfassungsrechtliche Gewicht des Stimmergebnisses könnte aber darunter leiden, dass von Seiten der SPD-Fraktionsführung zuletzt versucht wurde, die Abgeordneten zur Enthaltung zu bewegen. Zudem konterkarierte Fraktionschef Müntefering dies noch mit den Worten, man könne Schröder auch das Vertrauen aussprechen, «in dem man sich der Stimme enthält».

8. Welchen Ermessensspielraum hat Horst Köhler?
Der Bundespräsident könnte auch dann, wenn er die Argumentation Schröders für plausibel hält, von einer Auflösungsentscheidung absehen. In der jetzigen Situation könnte er sich aber bei der Ausübung des Ermessens durchaus von dem allgemeinen Wunsch nach einer Neuwahl leiten lassen.
9. Ist die Abstimmung morgen geheim?
Im Bundestag muss offen abgestimmt werden. Es geht nicht um eine Wahl, sondern nur um einen Antrag. Allerdings ist schon eine namentliche Abstimmung vereinbart.
10. Wer legt den Wahltermin fest?
Der Bundespräsident. Die Neuwahl muss nach einer Auflösung des Parlaments binnen 60 Tagen erfolgen.
11. Wie oft haben Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt?
Bislang erst vier Mal: Willy Brandt (SPD) 1972, Helmut Schmidt (SPD) 1982, Helmut Kohl (CDU) 1982 und Schröder 2001. Schmidt und Schröder disziplinierten damit das eigene Lager; Brandt und Kohl wollten Neuwahlen erreichen. (nz/dpa)