29.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Volker Beck
Foto: Grüne
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Noch vor der Vertrauensfrage des Kanzlers will Rot-Grün am Donnerstag ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg bringen. Die Novelle des Entsendegesetzes wird nicht dabei sein.
Vor der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will Rot-Grün am Donnerstag noch zahlreiche Gesetze im Bundestag beschließen. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung der Einkünfte von Parlamentariern und der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Transparenz von Managergehältern.
«Das ist eine Menge politischer Substanz», sagte Grünen-Fraktionschef Volker Beck. Die Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition könne daher nicht ernsthaft bestritten werden - obwohl Schröder am Freitag die Vertrauensfrage stelle.
Vertagt wurde dagegen das neue Entsendegesetz für Arbeitnehmer. Die Senkung der Unternehmenssteuern nahm der Finanzausschuss von der Tagesordnung. Obwohl sich Koalition und Union schon im März beim Job-Gipfel auf eine Änderung der Steuersätze geeinigt hatten, habe sich die Union «keinen Millimeter bewegt und jegliche Einigungsversuche verweigert», sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne). Beide Gesetze können nun nicht im Bundestag beraten werden.
«Im September einiges abwickeln»Mit den Beschlüssen vom Donnerstag werde sich am 8. Juli der Bundesrat beschäftigen, sagte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wilhelm Schmidt. Trotz der geplanten Neuwahlen zum Bundestag würden in der Sommerpause Arbeitsgruppen eingerichtet. Für September sei eine Sitzung des Vermittlungsausschusses anberaumt, und am 7. September werde voraussichtlich der Bundestag noch einmal zusammentreten. «Wir haben schon die Chance, einiges im September abzuwickeln», sagte Schmidt, der auch SPD-Verhandlungsführer im Vermittlungsausschuss ist.
Die laufende Legislaturperiode endet erst, wenn ein neuer Bundestag zusammengetreten ist. Dann verfallen alle Gesetzesentwürfe der abgelaufenen Legislatur. Auch Gesetzentwürfe, die in der vorangegangenen Legislatur vom Bundestag, aber nicht vom Bundesrat verabschiedet wurden, müssen dann noch einmal in das Parlament eingebracht werden. (nz)