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Hetze der Hisbollah: Deutschland sieht zu : 

Land Berlin prüft Verbot von Nasrallah-Porträts

31. Jul 2006 12:27, ergänzt 17:11
Demonstration von arabischen Vereinen in Berlin für Frieden im Nahen Osten
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Mehr als 3000 arabische Demonstranten haben am Samstag in Berlin gegen die israelische Offensive im Libanon demonstriert. Sie trugen dabei Porträts des Hisbollah-Anführers vor sich her. Die Polizei schritt nicht ein.

Der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) will gegen die Verherrlichung der Hisbollah in Deutschland vorgehen. Hintergrund ist eine Demonstration arabischer Vereine in der Hauptstadt. Dabei wurden am Samstag Dutzende Fotos des Hisbollah-Anführers Hassan Nasrallah mit Sprüchen wie «Wir danken dir» oder «Wir sind stolz auf dich» eingesetzt. Wie der «Tagesspiegel» berichtet, lässt Körting prüfen, ob das Zeigen dieser Porträts den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

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Geprüft werde, ob für Aktivitäten, die erkennbar den bewaffneten Arm der Hisbollah unterstützten, geworben wurde, sagte eine Sprecherin Körtings. Dies würde eine Werbung für terroristische Aktivitäten darstellen und wäre damit nicht mit dem Versammlungsrecht vereinbar. Demonstrationen können untersagt werden, wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen. Überprüft werde auch, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliege. Dort heißt es in Artikel 26, dass Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören, verfassungswidrig sind und unter Strafe stehen.

Rund 3500 Menschen hatten am Samstag gegen die kriegerische Auseinandersetzungen im Nahen Osten demonstriert. Zu dem Protest hatten arabische und palästinensische Gruppen unter dem Motto «Stoppt den Krieg. Für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten» aufgerufen. Viele Teilnehmer trugen Plakate oder Fotos von Kindern und Erwachsenen, die bei den kriegerischen Auseinandersetzungen verletzt oder getötet wurden.

Die Polizei war am Samstag nicht eingeschritten, weil sie bislang keine Handhabe gegen die Nasrallah-Porträts hat. Grund: Lediglich die USA und einige andere Staaten - darunter Israel - betrachten die Hisbollah als Terrororganisation. Der Rat der Europäischen Union führt die Hisbollah in seiner am 29.5.2006 veröffentlichten Liste von Terrororganisationen auch nicht auf. Das EU-Parlament sprach hingegen in einer Entschließung aus dem März 2005 von «terroristischen Aktivitäten seitens der Hisbollah». Die Vereinten Nationen vertreten derzeit keine klare Position zu dieser Frage.

CDU sieht «terroristische Richtung»

In Deutschland wird die Hisbollah offiziell ebenfalls nicht als Terrororganisation gesehen Die Anhänger in Deutschland werden lediglich vom Verfassungsschutz beobachtet.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Gideon Joffe, bedauerte, dass Fotos des Hisbollah-Anführers gezeigt werden dürfen. «Die Demonstranten fürchten keine strafrechtlichen Konsequenzen», sagte Joffe dem «Tagesspiegel». «Nasrallah steht nicht für Frieden, er ist der kleine Bruder von Ahmadinedschad», so Joffe. Verärgert reagierte die Berliner CDU. «Das Foto steht für die terroristische Richtung», sagte der Innenexperte der Christdemokraten, Peter Trapp.

Verbotene Parolen

Der Verfassungsschutz schätzt die Zahl der Hisbollah-Anhänger in Berlin auf 150 Personen. Sie agieren jedoch nicht offen als Hisbollah («Hizb Allah»). Sie waren aber mit ihrer Fahne, die unter anderem eine Kalaschnikow zeigt, und dem Porträt Nasrallahs regelmäßig auf Demos präsent. Die Fahne wird mittlerweile nicht mehr geduldet.

Auch gegen verbotene Parolen wird vorgegangen. So seien Rufe wie «Olmert – Kindermörder» sofort unterbunden worden, schreibt der «Tagesspiegel» unter Berufung auf Polizeiangaben. Solche Sprüche seien verboten, weil der israelische Premier Ehud Olmert nicht als Person angegriffen werden dürfe, hieß es zur Begründung. Erlaubt ist demnach aber der Ruf «Israel – Kindermörder».

Juristen wiesen dem Blatt zufolge darauf hin, dass bei der Bewertung von Demonstrationsinhalten der genaue Wortlaut der Aussagen entscheidende sei. So sei die Parole «Bush – Mörder» verboten, dagegen «Bush – Terrorist» erlaubt. Denn «Terrorist» treffe nur die Amtsführung, «Mörder» beleidige dagegen die Person. (nz)

 
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