UN-Gericht: Sperrwall ist völkerrechtswidrig
Wie Gerichtspräsident Shi Jiuyong bekannt gab, kamen die Richter in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Anlage gegen internationales Recht verstößt. Der UN-Sicherheitsrat wurde aufgefordert, auf einen Stopp des Baus hinzuwirken.
Israel müsse die Konstruktion des Sperrwalls in besetztem palästinesischen Gebiet einschließlich Ostjerusalem abbrechen und alle Bauten abreißen, hieß es. Zudem wurden Entschädigungszahlungen an Palästinenser verlangt, deren Rechte durch die Anlage beeinträchtigt werden.
Israel hatte zuvor erklärt, dass es den IGH in der Sache als nicht zuständig betrachtet. Es handele sich um eine politische Auseinandersetzung zwischen Israel und den Palästinensern, hieß es in der Stellungnahme des Außenministeriums. Israel beharrt darauf, dass der Sperrwall für die Sicherheit des Landes unabdingbar sei.
Das Gutachten des IGH war am Vormittag bereits auf einer palästinensischen Website veröffentlicht worden. In der Begründung heiße es, Israel verstoße mit der Anlage gegen international verbriefte Menschenrechte, berichtet die israelische Zeitung «Ha'aretz». So werde es den Palästinensern verwehrt, sich frei zu bewegen und ihren Arbeitsplatz frei zu wählen.

