netzeitung.deUN-Gericht: Sperrwall ist völkerrechtswidrig

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Der Sperrwall in Israel (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Der Sperrwall in Israel
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die israelische Sperranlage an der Grenze zum Westjordanland für illegal erklärt. Er forderte den Weltsicherheitsrat auf, den Bau zu stoppen. Thema: Nahost-Konflikt Scharon will Peres' Partei als Koalitionspartner US-Friedensaktivistin aus Israel ausgewiesen Scharon will über atomwaffenfreie Zone in Nahost verhandeln Tote bei Kämpfen im Gazastreifen

Unter dem Protest der Regierung Israels hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag über den umstrittenen israelischen Sperrwall an der Grenze zum Westjordanland entschieden.

Wie Gerichtspräsident Shi Jiuyong bekannt gab, kamen die Richter in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Anlage gegen internationales Recht verstößt. Der UN-Sicherheitsrat wurde aufgefordert, auf einen Stopp des Baus hinzuwirken.

Israel müsse die Konstruktion des Sperrwalls in besetztem palästinesischen Gebiet einschließlich Ostjerusalem abbrechen und alle Bauten abreißen, hieß es. Zudem wurden Entschädigungszahlungen an Palästinenser verlangt, deren Rechte durch die Anlage beeinträchtigt werden.

Israel hatte zuvor erklärt, dass es den IGH in der Sache als nicht zuständig betrachtet. Es handele sich um eine politische Auseinandersetzung zwischen Israel und den Palästinensern, hieß es in der Stellungnahme des Außenministeriums. Israel beharrt darauf, dass der Sperrwall für die Sicherheit des Landes unabdingbar sei.

Das Gutachten des IGH war am Vormittag bereits auf einer palästinensischen Website veröffentlicht worden. In der Begründung heiße es, Israel verstoße mit der Anlage gegen international verbriefte Menschenrechte, berichtet die israelische Zeitung «Ha'aretz». So werde es den Palästinensern verwehrt, sich frei zu bewegen und ihren Arbeitsplatz frei zu wählen.

Nicht alle Teile des Zauns einbezogen
Dem Bericht zufolge haben allerdings ein amerikanischer und ein niederländischer Richter einen Zusatz verhindert, in dem alle Länder aufgerufen werden sollten, gegen das Projekt vorzugehen. Zudem sind einige Teile des Grenzzauns in das Rechtsgutachten nicht eingeschlossen.

Der Internationale Gerichtshof war im vergangenen Dezember vom UN-Sicherheitsrat beauftragt worden, sich mit der Frage zu befassen. Seither hat Israel den Verlauf des Zauns bereits mehrfach verändert. Dennoch bleibt das Ziel erkennbar, die größten Siedlungen des Westjordanlands zusammenzufassen und mit Israel zu verbinden. (nz)