Allerdings seien die in Deutschland ansässigen Mitglieder der «Islamischen Widerstandsbewegung» nicht in festen Strukturen organisiert, hieß es. Deshalb sei die Bewegung auch nicht offiziell verboten. Dem der Hamas nahe stehenden Spendensammelverein Al-Aqsa hingegen hatte Innenminister Otto Schily (SPD) im August 2002 zunächst jegliche Betätigung untersagt. Die Regierung vermutete, dass mit dem Geld Familien von Selbstmordattentätern unterstützt wurden.
Gegen das Verbot klagte Al-Aqsa beim Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren ist noch anhängig. Das Gericht entschied aber bereits, dass der Verein bis auf weiteres wieder Spenden sammeln darf. Über deren Verwendung muss er dem Innenministerium Nachweise erbringen. (nz)