02.09.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Leser des 'Kölner Stadt-Anzeigers'
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Verlage von «Kölner Stadt-Anzeiger» und Bonner «General-Anzeiger» dürfen enger zusammenrücken. Das Bundeskartellamt hat seinen Widerstand aufgegeben.
Der Kölner Verlag DuMont Schauberg darf 9,015 Prozent am Verlag des Bonner «General-Anzeigers» übernehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte bereits am 6. Juli ein entsprechendes Veto des Bundeskartellamts aufgehoben, wie erst am Freitag bekannt wurde. Nachdem die Kartellwächter eine entsprechende Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln in der vergangenen Woche verstreichen ließen, sei das OLG-Urteil rechtskräftig, bestätigten Verfahrensbeteiligte der Nachrichtenagentur epd.
DuMont Schauberg werde die jetzt erlaubte Beteiligung an der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser, die den «General-Anzeiger» herausgibt, in Kürze durchführen, sagte eine Verlagssprecherin dem epd. Im Gegenzug werde der Bonner Verlag sich mit 1,5455 Prozent am Kölner Medienhaus beteiligen.
Kartellamt war dagegen DuMont Schauberg gibt in Köln den «Kölner Stadt-Anzeiger», «Express» und «Kölnische Rundschau» heraus. Beide Verlage geben außerdem im Köln-Bonner Raum Stadtmagazine und Anzeigenblätter heraus und kooperieren bei mehreren Vertriebsgesellschaften und Rundfunksendern. Das Kartellamt hatte die geplante wechselseitige Beteiligung untersagt. Die Verbindung führe zu einer «Verstärkung marktbeherrschender Stellungen», begründete die Behörde das Verbot. Das sah das aber OLG anders.
Die freiwillige Rücknahme der ursprünglich geplanten Verkaufsoptionen und die zusätzlich vereinbarte Einrichtung eines Beirats biete ausreichend Gewähr dafür, dass DuMont Schauberg weder erheblichen Einfluss auf das Bonner Unternehmen ausüben könne, noch zu sehr in dessen operatives Geschäft Einblick nehmen könne, urteilte das Gericht.
Ursprüngliche Pläne wurden fallengelassenUrsprünglich hatte sich DuMont Schauberg mit 18,03 Prozent am Bonner Unternehmen beteiligen wollen. Nachdem das Kartellamt Bedenken geäußert hatte, wurde die geplante Beteiligung am 27. August auf die jetzt genehmigte Form gesenkt und bei den Wettbewerbshütern angemeldet. Dafür wurde den Bonnern die Minderheitsbeteiligung eingeräumt. (nz)